EPS- und XPS-Dämmstoffabfälle ab der Baustelle Leitfaden mit Merkblatt

Der vorliegende Leitfaden bzw. das Merkblatt ermöglicht es den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der österreichischen Abfallwirtschaft, unter Einhaltung der geltenden Vorschriften eine korrekte Einstufung der Abfälle von expandierten (EPS) und extrudierten (XPS) Polystyrol-Hartschaumstoffen aus dem Baubereich vorzunehmen, sie entsprechend zu sammeln und zu behandeln.

Titelblatt des Leitfadens "EPS- und XPS-Dämmstoffabfälle ab der Baustelle"

Für die Entsorgung sind zwei Aspekte zu beachten:

  • EPS und XPS enthielten früher das Flammschutzmittel HexaBromCycloDoDecan, kurz HBCDD, das gemäß der internationalen Stockholm-Konvention und der EU-POP-Verordnung ein persistenter, also in der Umwelt schwer abbaubarer, organischer Schadstoff (POP) ist. Mittlerweile wurde auf das polymere Flammschutzmittel PolyFR (auch bezeichnet als pFR) umgestellt.
  • XPS wurde früher mit ozonschichtschädigendem FCKW/HFCKW geschäumt und ist daher gefährlicher Abfall. Heute wird in Österreich für XPS ausschließlich das Treibmittel Kohlendioxid (CO2) verwendet. In der Europäischen Union sind derzeit noch fluorierte Treibmittel mit geringem Treibhauspotential zulässig.

Dieser Leitfaden erläutert den chemikalien- und abfallrechtlichen Rahmen, beschreibt die Eigenschaften von EPS- und XPS-Dämmstoffen, die in der Europäischen Union hergestellt wurden, und behandelt die Regeln für deren korrekte abfallrechtliche Einstufung.