Governance-Verordnung
Die Governance-Verordnung bildet die Klammer um das „Clean Energy for all Europeans“-Paket sowie den klimarelevanten Dossiers, mit dem Ziel die Energie- und Klimaziele der Europäischen Union (EU) für 2030 einzuhalten. Während die Klimaziele durch den Emissionshandel sowie der Aufteilung auf Mitgliedstaaten-Ebene jedenfalls fixiert sind, muss die Governance-Verordnung insbesondere die Einhaltung der Energieziele sicherstellen.
Als Basis dafür müssen in einem iterativen Prozess mit der Europäischen Kommission (EK) ein nationaler Energie- und Klimaplan erstellt werden, der in der Mitte der Periode aktualisiert werden kann. Kernstück der Governance sind die Konsequenzen bei Nichteinhaltung der nationalen beziehungsweise der europäischen Zielsetzungen. Darüber hinaus sieht die Verordnung vor, die vielfältigen und sich oft überschneidenden Maßnahmen und Berichtspflichten im Klima- und Energiebereich zu bündeln. Insbesondere durch die Erstellung integrativer nationaler Klima- und Energiepläne soll ein kohärentes und transparentes Steuerungssystem geschaffen werden, welches den Verwaltungsaufwand reduzieren und Doppelvorschriften beseitigen soll.
Bis Ende 2018 war ein Entwurf eines nationalen Energie- und Klimaplans und bis Ende 2019 der finale Plan der Europäischen Kommission vorzulegen.