Aktionsplan, Entwurf für Entscheidung VII/8b (Österreich)

Im Rahmen des 7. Treffens der Vertragsparteien der UNECE Aarhus Konvention (MOP7) im Oktober 2021 wurde die Entscheidung VII 8b (siehe Link im Aktionsplan) getroffen, die auf Grund von Feststellungen des Einhaltungsausschusses (Aarhus Convention Compliance Committee (ACCC)) Österreich aufforderte, bis 1. Juli 2022 einen Aktionsplan (Plan of Action) zu erstellen.

Es wird Österreich eine nicht vollständige Umsetzung von Artikel 9 Absatz 3 Aarhus Konvention vorgeworfen, wonach Mitglieder der Öffentlichkeit (zum Beispiel NGO) Zugang zu verwaltungsbehördlichen oder gerichtlichen Verfahren haben sollen, um die von zum Beispiel Behörden vorgenommenen Handlungen anzufechten, die gegen umweltbezogene Bestimmungen seines innerstaatlichen Rechts verstoßen. („access to justice“) Die Beanstandungen nehmen Bezug auf die Verfahren ACCC/C/2010/48 und ACCC/C/2011/63.

Das Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (BMK) erstellte im vom Aarhus Sekretariat übermittelten Formular den Entwurf eines solchen Aktionsplans und lädt nunmehr die Öffentlichkeit ein, Stellungnahmen zu diesem Entwurf bis

Mittwoch, den 31. August 2022
an die E-Mail-Adresse: v11@bmk.gv.at
zu übermitteln.

Nutzen Sie diese Gelegenheit, sich an der Umsetzung der Aarhus Konvention in Österreich zu beteiligen!