Gefahrguttransport-Vollzugserlässe

Der Vollzugserlass regelt Fragen zum Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (ADR), Gefahrgutbeförderungsgesetz (GGBG), Gefahrgutbeförderungsverordnung (GGBV), Containersicherheitsgesetz (CSG) und sonstigen Regelungen.

Die Ausführungen zum ADR sind in der Reihenfolge der bezughabenden Bestimmungen des ADR geordnet. Sie können aber – soweit nicht inhaltliche Abweichungen entgegenstehen – auch für die entsprechenden Bestimmungen der anderen Verkehrsträger angewandt werden.

Erläuternde Hinweise und Hintergrundinformationen zu den Erlassbestimmungen sind kursiv dargestellt. Der Gefahrguttransport-Vollzugserlass 2007 ersetzt sämtliche frühere Erlässe der Abteilung IV/ST3 (früher IV/ST6, bzw. II/ST8, bzw. II/B/9).

Der Erlass vom 11. Dezember 2015 behandelt Rechtsfragen in Zusammenhang mit den internationalen Gefahrgutregelungen in der Fassung 2015, sowie des Verhältnisses zu Bestimmungen des GGBG und zur Aktualisierung des Erlassbestands.

Die Anlage zum Erlass 2015 enthält Lehr- und Zeitpläne für die Gefahrgutlenkerausbildung.

Der Mängelkatalog wurde ursprünglich in den Vollzugserlass eingegliedert. Der Mängelkatalog wird regelmäßig aktualisiert. Die aktuelle Ausgabe 4 tritt mit 20. Juli 2016 in Kraft und berücksichtigt auch schon Änderungen in den Bezeichnungen, die erst im ADR 2017 aufscheinen, aber keine inhaltlichen Unterschiede darstellen (Kennzeichnungen – Kennzeichen).