Voraussetzung für eine Bundesförderung

Die Gewährung von allfälligen Fördermitteln erfolgt projektbezogen. Voraussetzung für die Vergabe von Bundesmitteln ist die Übermittlung eines Fragebogens hinsichtlich des antragsgegenständlichen Verkehrsdienstes durch die entsprechende Gemeinde beziehungsweise durch das entsprechende Bundesland an das Verkehrsressort.

Eine Lok am Praterstern
Foto: BMVIT

Der Fragebogen dient der Evaluierung der Daten, damit ein Bundeszuschuss gewährt werden kann. Diese Daten bilden die Grundlage für eine objektive Beurteilung:

  • Beschreibung des bestellten Verkehrsdienstes
  • genaue Zusammensetzung der notwendigen Kosten
  • Offenlegung über die Einhaltung der Qualitätskriterien gemäß den Bestimmungen des Öffentlichen Personennah- und Regionalverkehrs-Gesetzes 1999 (ÖPNRV-G 1999)

Der Erfüllungsgrad der einzelnen Kriterien ist unter anderem ausschlaggebend für die Höhe der entsprechenden Zuschussleistung des Bundes.

Entwicklung

Das Instrumentarium der Bestellerförderung hat sich in allen Verkehrsverbünden ausgezeichnet bewährt, zumal im Rahmen dieser Zuschussmöglichkeit nicht nur Schienen- oder Kraftfahrlinienverkehre im herkömmlichen Sinn finanziert werden, sondern auch alternative oder paraöffentliche Betriebsformen (in Form von kommunalen Anrufsammeltaxis, Nachtbussen und weitere) einer Bundesförderung zugänglich sind und neben den verkehrs- und umweltpolitischen Zielsetzungen auch die innovative Komponente als Eckpfeiler für ein gutes Funktionieren des Öffentlichen Personennah- und Regionalverkehrs (ÖPNRV) zum Tragen kommt.