Rahmenkonvention

Die Alpenkonvention ist ein völkerrechtlicher Vertrag zwischen Deutschland, Frankreich, Italien, Liechtenstein, Monaco, Österreich, Schweiz, Slowenien und der Europäischen Union, der 1991 unterzeichnet wurde und seit 1995 in Kraft ist.

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Die Alpenkonvention ist ein völkerrechtlicher Vertrag zwischen Deutschland, Frankreich, Italien, Liechtenstein, Monaco, Österreich, Schweiz, Slowenien und der Europäischen Union, der 1991 unterzeichnet wurde und seit 1995 in Kraft ist. Vertragsziel ist der Schutz der Alpen und die nachhaltige Entwicklung unter Berücksichtigung der Schutz- und Nutzungsinteressen.

Die Vertragspartner verpflichten sich insbesondere in der Alpenkonvention „unter Beachtung des Vorsorge-, Verursacher- und Kooperationsprinzips“ zu einer ganzheitlichen Politik der Erhaltung und dem Schutz der Alpen unter umsichtiger und nachhaltiger Nutzung der Ressourcen. Weiter haben sie darin vereinbart, die grenzüberschreitende Zusammenarbeit im Alpenraum zu verstärken sowie räumlich und fachlich zu erweitern.

Tipp

Der vollständige Text der Alpenkonvention ist im → Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) abrufbar.