ILO-Grundprinzipien

Die Internationale Arbeitsorganisation (ILO) setzt sich seit dem Jahre 1919 weltweit für die Rechte von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern ein.

Die → Internationale Arbeitsorganisation (ILO) bringt seit dem Jahr 1919 Regierungen, Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber sowie Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer aus 187 ILO-Mitgliedstaaten zusammen, um Arbeitsnormen festzulegen, Strategien zu entwickeln und Programme zu entwickeln, die menschenwürdige Arbeit für alle Frauen und Männer fördern. Mit rund 600 aktiven Programmen und Projekten in mehr als 100 Ländern verfügt die Organisation über ein enormes Portfolio.

Hauptziele der IAO sind die Förderung der Rechte bei der Arbeit, die Förderung menschenwürdiger Beschäftigungsmöglichkeiten, die Verbesserung des sozialen Schutzes und die Stärkung des Dialogs über arbeitsrelevante Fragen. Im Rahmen der Umsetzung der UN-Agenda 2030 fokussiert die ILO besonders auf das Sustainable Development Goal 8 (SDG 8) zum Thema „Menschenwürdige Arbeit und Wirtschaftswachstum“ (→ ILO).

Dabei basiert das Handeln der Internationale Arbeitsorganisation auf fünf Grundprinzipien:

  • Vereinigungsfreiheit und Recht auf Kollektivverhandlungen
  • Beseitigung der Zwangsarbeit
  • Abschaffung der Kinderarbeit
  • Verbot der Diskriminierung in Beschäftigung und Beruf
  • Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit

Mitgliedstaaten, wie Österreich müssen jährlich über ihre Aktivitäten zur Durchsetzung der Grundprinzipien berichten.