Verringerung der Auswirkungen bestimmter Kunststoffprodukte auf die Umwelt Bericht gemäß Artikel 4 der EU-Richtlinie

Die Maßnahmen zur Reduktion sind in einem Bericht zu beschreiben, der der Europäischen Kommission zu übermitteln und zu veröffentlichen ist.

Titelblatt "Bericht gem. Art. 4 der EU-Richtlinie"

Mit der Richtlinie über die Verringerung der Auswirkungen bestimmter Kunststoffprodukte auf die Umwelt (2019/904/EU → EUR-Lex) – auch Single-Use-Plastic-Richtlinie genannt – wird u.a. festgelegt, dass Maßnahmen für eine ehrgeizige und dauerhafte Verringerung des Verbrauchs von Getränkebechern und Lebensmittelverpackungen (für Fast Food oder andere Speisen zum unmittelbaren Verzehr), sofern sie Kunststoffanteile haben, umgesetzt werden müssen. Damit soll bis 2026 eine deutliche Trendumkehr beim steigenden Verbrauch dieser Artikel erreicht werden.

Der Bericht enthält einen Überblick über bereits umgesetzte Initiativen und auch neue Maßnahmen, um die negativen Auswirkungen des Take-away-Konsums einzudämmen.

Bericht gemäß Artikel 4 der EU-Richtlinie über die Verringerung der Auswirkungen bestimmter Kunststoffprodukte auf die Umwelt (PDF, 490 KB)