Ermittlung der Geschwindigkeit  von Motorfahrrädern (Moped) sowie von elektrisch betriebenen Klein- und Minirollern („e-Scooter“)

Von der Exekutive werden zur Ermittlung der Geschwindigkeit von Motorfahrrädern mobile Rollenprüfstände eingesetzt. Diese bestehen aus einem Rollensatz, einem Geber sowie der Auswerteeinheit. Die Zulassung dieser Geräte zur Eichung erfolgte durch das Bundesamt für Eich- und Vermessungswesen. Bei der Messung werden die Rollen durch das zu messende Motorfahrrad angetrieben und so die erreichte Geschwindigkeit ermittelt.

Da die Anzahl von e-Scootern auf öffentlichen Straßen stetig zunimmt, wurde der Anwendungsbereich der eingesetzten Rollenprüfstände mittels Vergleichsmessungen erweitert. Der neue Erlass legt die Vorgangsweise bei elektrisch betriebenen Klein- und Minirollern („e-Scooter“) fest.