HP 14 Ökotoxizität
Zur Hilfestellung bei der Zuordnung von Abfällen zu einer Abfallart (Schlüsselnummer) hat das Bundesministerium einen Leitfaden erarbeitet.
Ab dem 5. Juli 2018 gilt die Verordnung (EU) Nr. 997/2017 zur gefahrenrelevanten Eigenschaft HP 14 „ökotoxisch“ unmittelbar, d.h. sie gilt ohne weitere Umsetzungsmaßnahmen durch den österreichischen Gesetz- oder Verordnungsgeber und geht anders lautenden österreichischen Bestimmungen vor.