Austrian-Member State Authority (A-MSA)

Die nationale Gesamtverantwortung für das System "Digitaler Tachograph" trägt die A-MSA. Das Bundesministerium ist die für die Umsetzung zuständige Stelle in Österreich.

Die für die Umsetzung der VO (EG) Nr. 3821/85 und der Ergänzung VO (EG) Nr. 2135/98 in Österreich zuständige Stelle ist das Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (BMK).

Die Austrian-Member State Authority

  • ist zuständig für die Erstellung und Aktualisierung der A-MSA Policy und veranlasst deren Genehmigung durch die Europäische Zertifizierungsstelle ERCA (European Root Certification Authority)
  • bestimmt die A-MSCA (Austrian-Member State Certification Authority) und gibt diese Entscheidung der Generaldirektion Mobilität und Verkehr der Europäischen Union bekannt
  • bestimmt den A-CP (Austrian-Card Personalizer)
  • überwacht, die im Rahmen eines Gesetzes bzw. einer Verordnung ermächtigte A-CIA (Austrian-Card Issue Authority)
  • erstellt eine Richtlinie für das Practice Statement der A-CIA
  • veranlasst Überprüfungen der A-MSCA, des A-CP und der A-CIA bzw. führt diese Überprüfungen selbst durch
  • stellt sicher oder veranlasst, dass der A-MSCA, dem A-CP und der A-CIA in angemessener Zeit alle für ihre Tätigkeit benötigten Informationen in korrekter Weise zur Verfügung gestellt werden
  • genehmigt die Practice Statements der A-MSCA, des A-CP und der A-CIA sowie gegebenenfalls das Practice Statement weiterer externer Dienstleister, sofern diese von A-MSCA und A-CP referenziert werden
  • stellt die von der ERCA genehmigte A-MSA Policy den beteiligten Stellen zur Verfügung; das sind: A-MSCA, A-CP, A-CIA