Kontakt
Wie können Sie sich an die apf wenden?
![Logo Agentur für Passagierrechte APF](/dam/jcr:2e5ff756-d232-4ee2-9e49-f6a567004a81/apf_Logo.jpg)
Ein Schlichtungsantrag ist grundsätzlich schriftlich, mit allen notwendigen Beilagen (Ticket etc.), bei der apf einzubringen. Nutzen Sie dafür bitte das jeweilige Online-Schlichtungsantrag je nach Transportart. Für Rückfragen stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gerne auch telefonisch zur Verfügung.
→ Agentur für Passagier- und Fahrgastrechte (apf)
- Online-Schlichtungsantrag
- Telefon +43 1 505 0707-710
- Online-Schlichtungsantrag
- Telefon +43 1 505 0707-720
- Online-Schlichtungsantrag
- Telefon +43 1 505 0707-740
- Online-Schlichtungsantrag
- Telefon +43 1 505 0707-730
Hinweis
Sollte für Sie das Ausfüllen eines Online-Formulars nicht möglich sein, können Sie Ihre Schlichtungsantrag mit allen notwendigen Beilagen auch per Post übermitteln:
Agentur für Passagier- und Fahrgastrechte
Linke Wienzeile 4/1/6
1060 Wien