Biokraftstoffe im Überblick

Als „Biokraftstoffe“ werden flüssige oder gasförmige Kraftstoffe bezeichnet, die aus Biomasse hergestellt werden und die als Kraftstoff zum Betrieb von Fahrzeugverbrennungsmotoren bestimmt sind.

Biokraftstoffe werden oft als Biokraftstoffe der ersten, zweiten und dritten Generation bezeichnet, wobei die einzelnen Kategorien nicht streng definiert sind.

Als Biokraftstoffe der ersten Generation versteht man zumeist jene Kraftstoffe, die aus den Inhaltsstoffen (wie zum Beispiel Öl, Stärke, Zucker) von nur wenigen Teilen der Pflanzen produziert werden, wobei ein Großteil der Pflanze anders wertig, zum Beispiel als Futtermittel verwendet wird. Dazu zählen die derzeit am Markt befindlichen und großtechnisch produzierten Kraftstoffe Biodiesel, der aus Pflanzenöl oder Altspeiseöl produziert wird oder Bioethanol, welches aus der Vergärung von Getreide oder Zuckerrohr gewonnen wird.

Als Biokraftstoffe der zweiten Generation werden all jene Kraftstoffe bezeichnet, für die als Rohstoff die vollständigen Pflanzen verwendet werden. Dazu zählen Bioethanol aus Zellulose wie zum Beispiel aus Stroh oder BTL-Biodiesel zum Beispiel aus Holz. Alle Verfahren sind technisch deutlich aufwendiger als jene zur Herstellung der Biokraftstoffe der ersten Generation und befinden sich derzeit in der Phase der Demonstration und einzelner Pilotanlagen.

Als Biokraftstoffe der dritten Generation werden Biokraftstoffe aus Algen bezeichnet, wobei es sich dabei um ein reines Forschungsthema handelt und derzeit noch nicht absehbar ist, ob und wann diese Kraftstoffe eine Marktreife erlangen werden.

In Österreich wurden im Jahr 2012 6,77 Prozent der fossilen Kraftstoffe durch Biokraftstoffe substituiert, Österreich liegt damit im Spitzenfeld der EU 27. Alle Angaben zu den in Österreich jährlich eingesetzten Biokraftstoffmengen finden sich im Biokraftstoffbericht (PDF, 286 KB).

Biokraftstoffe als Maßnahme für den Klimaschutz

Bei der Verbrennung von Biokraftstoffen entsteht wie bei der Verbrennung von fossilen Kraftstoffen CO2. Dieses CO2 wird als biogenes  CO2 bezeichnet und als klimaneutral bewertet, da bei der Verbrennung von Biokraftstoffen – anders als bei fossilen Kraftstoffen – nur so viel Kohlendioxid abgegeben wird, wie die Pflanzen während ihres Wachstums aus der Atmosphäre gebunden haben.

Biokraftstoffe sind nicht gänzlich klimaneutral, da fossile Treibhausgasemissionen bei der Produktion der Biomasse (zum Beispiel Einsatz von Maschinen, Lachgasemissionen durch Düngung), bei der Herstellung der Biokraftstoffe (zum Beispiel Stromverbrauch der Anlagen) sowie beim Transport der Biokraftstoffe (zum Beispiel Kraftstoffverbrauch bei der Auslieferung an die Tankstellen) anfallen.

Der Einsatz von Biokraftstoffen ist in Österreich hauptverantwortlich für die Trendumkehr beim Ausstoß von Treibhausgasemissionen im Verkehrsbereich. 2017 konnten in Österreich durch den Einsatz von Biokraftstoffen rund 1,6 Millionen Tonnen an CO2-Emissionen eingespart werden.

Rechtsgrundlagen

Der Einsatz von Biokraftstoffen in Österreich ist maßgeblich durch zwei EU-Richtlinien beziehungsweise deren nationalstaatliche Umsetzung, der Kraftstoffverordnung, geregelt:

Für das Jahr 2020 gelten nach wie vor die Ziele der Ende 2018 aufgehobenen Richtlinie zur Förderung der Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen (RES) RL 2009/28/EG. Neben dem übergeordneten Ziel für erneuerbare Energieträger (20 Prozent EU; 34 Prozent für Österreich) enthält diese Richtlinie ein Subziel für den Verkehrssektor: Bis 2020 muss in jedem Mitgliedstaat mindestens 10 Prozent der im Verkehr eingesetzten Energie aus erneuerbaren Quellen sein. Dazu zählen Biokraftstoffe, Strom aus erneuerbaren Quellen für die Bahn und für E-Fahrzeuge.

Die Nachfolgerichtlinie (EU) 2018/2001 (RES II) ist eine Neufassung dieser Richtlinie und legt für 2030 für den Verkehr einen Mindestanteil an erneuerbarer Energie von 14 Prozent fest.

Darüber hinaus finden sich in der Richtlinie die auch in der ursprünglichen RES bereits enthaltenen Bestimmungen über die Nachhaltigkeit von Biokraftstoffen, die sich auch deckungsgleich in der EU-Richtlinie zur Kraftstoffqualität RL 2009/30/EG finden. In dieser Richtlinie ist auch das Ziel verankert, dass bis 2020 durch die Inverkehrbringenden von fossilen Kraftstoffen mindestens 6 Prozent der Treibhausgasemissionen zu reduzieren sind. Biokraftstoffe werden bei der Zielerreichung einen wichtigen Anteil haben.

Mit der Verordnung der Bundesministers über die Qualität von Kraftstoffen und die nachhaltige Verwendung von Biokraftstoffen (Kraftstoffverordnung 2012) wurden die Inhalte der EU Richtlinien in nationales Recht umgesetzt. Die Kraftstoffverordnung regelt insbesondere die Spezifikationen der unterschiedlichen Kraftstoffarten, die Höhe der Substitutionsverpflichtung sowie die Fragen der Nachhaltigkeit von Biokraftstoffen. Derzeit besteht in Österreich die Verpflichtung 5,75 Prozent (gemessen (gemessen am Energieinhalt aller in Verkehr gebrachten fossilen Otto- und Dieselkraftstoffe) durch Biokraftstoffe zu substituieren. Die Richtlinie RES II befindet sich gerade in Umsetzung.

Biokraftstoffe und Nachhaltigkeit

Entsprechend der Kraftstoffverordnung müssen alle jene Biokraftstoffe, die auf die Substitutionsziele angerechnet werden sollen, den in der Verordnung festgelegten Nachhaltigkeitskriterien entsprechen. Die Nachhaltigkeitsanforderungen gelten für alle Biokraftstoffe (zum Beispiel Biodiesel, Bioethanol, Pflanzenöl und Biogas) und flüssige Biobrennstoffe. Der Nachweis der Nachhaltigkeit wird in Österreich über das elektronische System „elNa (→ Umweltbundesamt)“ abgewickelt, das operativ von der Umweltbundesamt GmbH betreut wird.