Analoger Tachograph
Analoge Tachographen sind Geräte, die zum Einbau im Kraftfahrzeug für die automatische Anzeige und Aufzeichnung von Angaben über die Fahrt mittels Diagrammscheiben (ugs. Schaublätter) bestimmt sind.
![eine Anzeige der Fahrgeschwindigkeit](/dam/jcr:a851a4f6-71c1-494b-8911-30472a8b95c3/analogtacho.jpg)
Das Bundesministerium verfügt über eine langjährige Erfahrung im Umgang mit analogen Geräten und der Auswertung von Schaublättern und ist nach § 24 und § 24a KFG 1967 ebenfalls zur Überprüfung von Fahrtenschreibern, EG-Kontrollgeräten, digitaler Tachographen und Geschwindigkeitsbegrenzern ermächtigt.
Fahrtenschreiber zeichnen Geschwindigkeit, Zeit, Wegstrecke, Lenk- und Stillstandzeiten auf. Diese Geräte haben keine Registriereinrichtung für die jeweiligen Tätigkeiten des Lenkers/der Lenkerin [ § 24 KFG 1967].
EG-Kontrollgeräte zeichnen Geschwindigkeit, Zeit, Wegstrecke und die jeweiligen Tätigkeiten des Lenkers/der Lenkerin auf. Diese Geräte haben einen Zeitgruppenschalter zur Registrierung von Lenk-, Arbeits-, Bereitschafts- und Ruhezeiten [ VO (EWG ) Nr. 3821/85].
Bei mechanisch angleichbaren Tachographen werden die Geschwindigkeits- und Wegdaten über eine Welle an das Gerät übertragen. Bei elektronisch angleichbaren Tachographen erhält das Gerät die Geschwindigkeits- und Wegdaten als Impulse pro Kilometer von einem Impulsgeber. Diagrammscheiben beinhalten Vordrucke für die Eintragungen von Hand durch den Lenker/der Lenkerin und für die vom Tachographen aufgezeichneten Daten.
Vor Antritt der Fahrt müssen folgende Daten von dem Lenker/der Lenkerin eingetragen werden:
- Vor- und Nachname des Lenkers/der Lenkerin
- Abfahrtsort
- Einlegedatum
- behördliches Kennzeichen des Fahrzeuges
- aktueller Kilomterstand
Nach Fahrtende müssen die Eintragungen vervollständigt werden.
- Ankunftsort
- Datum zum Zeitpunkt der Entnahme
- aktueller Kilometerstand
Für die Verwendung von EG-Kontrollgeräten gilt:
- Sofern die Diagrammscheibe nicht durch ein Kontrollgerät verwendet werden kann, muss der Lenker händische Aufzeichungen über seine Tätigkeiten für diese Zeiten führen.
- Bei der Auswertung der Diagrammscheiben, die als Beweismittel zulässig sind, werden die Lenk- und Ruhezeiten analysiert und zur Erstellung von Gutachten herangezogen.