Strahlenschutzpass 

Dosiserfassung für externe Arbeitskräfte

Externe Arbeitskräfte, die im Ausland arbeiten, müssen gemäß Strahlenschutzgesetz 2020 einen Strahlenschutzpass für die Aufzeichnung ihrer Dosis führen.

Hinweis

Externe Arbeitskräfte sind strahlenexponierte Arbeitskräfte, die in fremden Kontroll- oder Überwachungsbereichen tätig werden.

Die detaillierten Bestimmungen betreffend externe Arbeitskräfte und den Strahlenschutzpass sind in der Allgemeinen Strahlenschutzverordnung 2020 (→ RIS) festgelegt.

Beabsichtigt eine Genehmigungsinhaberin/ein Genehmigungsinhaber, Arbeitskräfte in fremden Kontroll- oder Überwachungsbereichen im Ausland einzusetzen, ist für diese ein Strahlenschutzpass zu beantragen. Strahlenschutzpässe werden über das Zentrale Dosisregister beantragt und administriert, welches vom Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie geführt wird.

Beantragung eines Strahlenschutzpasses

Für die Beantragung und Administration von Strahlenschutzpässen wird ein Zugang zum Zentralen Dosisregister benötigt. Dort können online Anträge auf Ausstellung personalisierter Strahlenschutzpässe nach § 81 Strahlenschutzgesetz 2020 durch Genehmigungsinhaberin/Genehmigungsinhaber sowie die Übertragung der bilanzierten Dosiswerte in den digitalen Strahlenschutzpass erfolgen.

Ein Zugang zum Zentralen Dosisregister kann unter → strahlenregister.gv.at beantragt werden. Für die Beantragung und Administration von Strahlenschutzpässen ist eine Registrierung als „Bewilligungsinhaber“ erforderlich. Nach Registrierung der/des Meldeverantwortlichen wird die Zugangsberechtigung geprüft und der Zugang freigeschaltet. Detaillierte Informationen zu den Strahlenschutzregistern sind im → Unternehmensserviceportal (USP) zusammengefasst.