Strahlenschutzpass
Dosiserfassung für externe Arbeitskräfte
Externe Arbeitskräfte, die im Ausland arbeiten, müssen gemäß Strahlenschutzgesetz 2020 einen Strahlenschutzpass für die Aufzeichnung ihrer Dosis führen.
Hinweis
Externe Arbeitskräfte sind strahlenexponierte Arbeitskräfte, die in fremden Kontroll- oder Überwachungsbereichen tätig werden.
Externe Arbeitskräfte sind strahlenexponierte Arbeitskräfte, die in fremden Kontroll- oder Überwachungsbereichen tätig werden.
Die detaillierten Festlegungen über externe Arbeitskräfte und den Strahlenschutzpass sind in der Allgemeinen Strahlenschutzverordnung 2020 (→ RIS) festgelegt. Strahlenschutzpässe werden vom Zentralen Dosisregister beim Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie über Unternehmen, die externe Arbeitskräfte beschäftigen, ausgegeben.
Hinweis
Bisher war das Führen eines Strahlenschutzpasses für alle externen Arbeitskräfte verpflichtet. Mit Inkrafttreten des Strahlenschutzgesetz 2020 gilt diese Verpflichtung nur mehr für externe Arbeitskräfte, die ihre Arbeiten im Ausland durchführen. Bereits in Verwendung befindliche Strahlenschutzpässe behalten ihre Gültigkeit und können daher bis zum Ende der Gültigkeitsdauer weiterhin verwendet werden.
Die Strahlenschutzpass-Gebührenverordnung, BGBl. II Nr. 234/2006 wurde mit Inkrafttreten des Strahlenschutzgesetz 2020 außer Kraft gesetzt. Die Ausstellung von Strahlenschutzpässen ist daher ab 1. August 2020 gebührenfrei.