Chemische Sauerstoffgeneratoren

Das Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (BMK) als Oberste Zivilluftfahrtbehörde hat nach sorgfältiger Prüfung der vorliegenden Informationen und Durchführung einer Risikobewertung betreffend dem „Sensitive Security Airworthiness Directive (AD) 2011-04-09“ des U.S. Department of Transportation, Federal Aviation Administration, festgestellt, dass aus österreichischer Sicht keine ausreichenden Gründe zur Umsetzung der im ADs genannten Maßnahmen vorliegen.

Hinweis

Somit besteht für OE-registrierte Flugzeuge kein Erfordernis zum Ausbau oder zur Deaktivierung von chemischen Sauerstoffgeneratoren in den Toiletten.

Das Bundesministerium beobachtet weiterhin aufmerksam die zukünftigen Entwicklungen in Europa und weltweit: Neue Informationen werden einer erneuten Prüfung und Risikobewertung unterzogen und gegebenenfalls entsprechende Maßnahmen angeordnet.