Reglementierte Lieferanten
Diesen Lieferanten ist es gestattet, Bordvorräte unmittelbar in ein Luftfahrzeug zu liefern.
Voraussetzung dafür ist die Einhaltung der Verfahren, die gemeinsamen Sicherheitsvorschriften und -standards entsprechen müssen. Ferner ist eine Bewilligung durch die Oberste Zivilluftfahrtbehörde erforderlich.
Reglementierte Lieferanten können für Lieferungen von Bordvorräten Transportunternehmen beauftragten, sofern die entsprechende Erklärung, siehe Beilage, von diesem Unternehmen unterzeichnet wurde.
- Verpflichtungserklärung Anlage 8-A gemäß EU-VO 2015/1998 (PDF, 825 KB)
- Verpflichtungserklärung Anlage 8-B gemäß EU-VO 2015/1998 - Deutsch (PDF, 1 MB)
- Verpflichtungserklärung Anlage 8-B gemäß EU-VO 2015/1998 - Englisch (PDF, 1 MB)
- Transporteurserklärung für Flughafenlieferungen / Bordvorräte gemäß EU-VO 2015/1998 (PDF, 1 MB)