Güterbeförderungsgesetz (GütbefG)
Das Güterbeförderungsgesetz regelt die gewerberechtlichen Rahmenbedingungen für das Gewerbe des Gütertransportes.
Derzeit besteht mit keinem Drittstaat eine gemäß § 5 Absatz 8 Güterbeförderungsgesetz 1995 geforderte Gegenseitigkeit.
Hinweis
Zum Vollzug des Güterbeförderungsgesetzes samt Verordnungen:
- Innerstaatlicher Güterverkehr: Informationen erhalten Sie bei den Bezirksverwaltungsbehörden
- Grenzüberschreitender Güterverkehr: Informationen erhalten Sie bei den Ämtern des Landsregierung