Güterbeförderungsgesetz (GütbefG)

Das Güterbeförderungsgesetz regelt die gewerberechtlichen Rahmenbedingungen für das Gewerbe des Gütertransportes.

Derzeit besteht mit keinem Drittstaat eine gemäß § 5 Absatz 8 Güterbeförderungsgesetz 1995 geforderte Gegenseitigkeit.

Hinweis

Zum Vollzug des Güterbeförderungsgesetzes samt Verordnungen:

  • Innerstaatlicher Güterverkehr: Informationen erhalten Sie bei den Bezirksverwaltungsbehörden
  • Grenzüberschreitender Güterverkehr: Informationen erhalten Sie bei den Ämtern des Landsregierung