PIC-Übereinkommen

Das Rotterdamer Übereinkommen über das Verfahren der vorherigen Zustimmung nach Inkenntnissetzung für bestimmte gefährliche Chemikalien sowie Pestizide im internationalen Handel ist am 24. Februar 2004 in Kraft getreten.

Dieses multilaterale Umweltübereinkommen soll die Risiken beim internationalen Handel mit gefährlichen Chemikalien und Pestiziden eindämmen, wozu ein Einhaltungsmechanismus (Compliance Mechanism) massiv beiträgt. Nach 15 Jahren Bemühungen der internationalen Staatengemeinschaft wurde am 8. Mai 2019, nachdem alle Bemühungen für einen Konsens gescheitert waren, dieser Mechanismus mit Mehrheitsabstimmung in einem neuen Anhang verankert.

Durch ein Frühwarnverfahren werden Staaten über geplante Exporte informiert und erhalten Informationen über Gefahren und Risken bestimmter gefährlicher Chemikalien und Pestizide. Voraussetzung ist, dass diese Stoffe oder Zubereitungen in mindestens 2 Staaten aus 2 Regionen der Welt aus Umwelt- oder Gesundheitsschutzgründen verboten, nicht zugelassen beziehungsweise stark beschränkt sind oder in Entwicklungs- und Schwellenländern zu Unfällen geführt haben.

Viele gefährliche Chemikalien sind in Österreich aber auch in der Europäischen Union bereits verboten, nicht zugelassen oder sonst streng beschränkt. Im Sinne eines vorsorgenden Umwelt- und Gesundheitsschutzes sollten diese Chemikalien nur dann in Drittstaaten exportiert werden, wenn das jeweilige Empfängerland über die Gefährlichkeit dieser Substanzen aufgeklärt wurde und dem Import trotzdem zugestimmt hat.

Österreich hatte das Rotterdamer-PIC-Übereinkommen anlässlich des Weltumweltgipfels in Johannesburg bereits im August 2002 als einer der ersten EU-Mitgliedstaaten ratifiziert. Das Übereinkommen stellt einen Meilenstein hinsichtlich der Erhöhung der globalen Chemikaliensicherheit und einer verbesserten Entwicklungszusammenarbeit dar. Das Rotterdamer Übereinkommen erfasst gefährliche Chemikalien, die in einem Staat bereits verboten oder streng beschränkt sind, ebenso wie gefährliche Pestizide, die in Entwicklungs- oder Schwellenländern bereits Umwelt- oder Gesundheitsprobleme, wie etwa Vergiftungsfälle bei Kindern, verursacht haben. Ihre Aufnahme in die „Ächtungsliste“ des Übereinkommens bedeutet, dass sie nicht ohne vorherige Zustimmung des Empfängerlandes exportiert werden dürfen. Diese gefährlichen Stoffe und die entsprechenden Importantworten werden im Rundschreiben (PIC-Circular) der Welternährungsorganisation FAO und des Weltumweltprogramms UNEP – beide betreiben das Sekretariat des Übereinkommens – aufgeführt. Die Vertragsstaaten des Übereinkommens erhalten ein Dossier über die möglichen Risken und Gefahren der Chemikalie übermittelt, das vom Chemikalienprüfungsausschuss des Übereinkommens erstellt wurde. Auf dieser Basis kann eine informierte Importentscheidung getroffen werden. Dieser Mechanismus wird PIC-Verfahren genannt.

Rotterdam Convention (→ pic.int)

52 Stoffe stehen derzeit auf der PIC-Liste, darunter eine Reihe gefährlicher Pestizide wie DDT, Endosulfan, verschiedene Quecksilberverbindungen oder das krebserregende Holzschutzmittel Pentachlorphenol (PCP). Auf der 10. Vertragsparteienkonferenz sollen nun DECABDE und PFOA der Liste angefügt werden, weitere Kandidaten für die Aufnahme sind z. B. Chrysotilasbest und Paraquat. Besonders die Opfer von Asbestose, aber auch eine große Mehrheit der Vertragsparteien sind besorgt über die langandauernde Nicht-Aufnahme der besonders gefährlichen weltweit gehandelten Stoffe trotz des Vorliegens aller Voraussetzungen für diese Aufnahme.

Hinweis

Die Europäische Union hat das Übereinkommen in der Export-Import-Verordnung verankert, die darüber hinausgehende Bestimmungen enthält.