Schienengüterverkehr 2018–2022 Förderprogramm
Gegenstand der Förderung ist die Erbringung von Schienengüterverkehrsleistungen in den Produktionsformen des Einzelwagenverkehrs, des unbegleiteten Kombinierten Verkehrs oder der Rollenden Landstraße in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses. Einreichungen für die Periode vom 1. Jänner bis 31. Dezember 2022 waren vom 1. Oktober bis einschließlich 12. November 2021 möglich.