Abfallwirtschaftskonzept Leitfaden zur Erstellung

Gründe für die Erstellung eines Abfallwirtschaftskonzeptes, über die rechtliche Verpflichtung und den Inhalt eines Abfallwirtschaftskonzeptes.

Branche, Zweck und Anlagenteile

  • Firma, Name des Unternehmens
  • Betriebsstandort (Anschrift, Telefon; Ortsbezeichnung, Gemeinde; Hinweis auf Flächenwidmung, Grundstücksnummer)
  • Betreiber der Anlage (zB Inhaber, Geschäftsführer, Betriebsleiter)
  • Anzahl der im Betrieb Beschäftigten
  • Sachbearbeiter des Abfallwirtschaftskonzeptes

  • Branche (Beschreibung der Branche, Betriebsgröße - Klein/Mittel/Großbetrieb)
  • Zweck der Anlage (was wird produziert, verkauft, gelagert; welche (Dienst)Leistungen werden angeboten; Tätigkeitsbericht)

Kurze Beschreibung der Verfahren und Vorgänge, die zur Erreichung des technischen Zwecks der Betriebsanlage erforderlich sind

  • Verfahrensbeschreibung verbal oder durch Verfahrensfließschema (zB DIN 28004)
  • Darstellung der Betriebsfläche und des Betriebsgebäudes
  • Angabe der Produktionskapazität

Auflistung aller Anlagenteile

  • Anlagenteile, die für den Zweck der Betriebsanlage notwendig sind (Maschinen, Geräte, Lager, Verkaufsflächen, etc.)
  • sonstige Anlagenteile (Küche, Büros, Garagen, Fuhrpark, Tankstellen, etc.)

Verfahrensbezogene Darstellung (verbal und/oder schematisch)

  • unter Angabe der Kapazität
  • unter Zuordnung der Abfälle und Produktionsrückstände (soweit wie möglich)
    • Beschreibung/Darstellung der Verfahren/Prozesse/Anlagenteile, bei denen Abfälle anfallen
    • Angabe der Kapazitäten dieser Verfahren/Prozesse/Anlagenteile
    • Beschreibung und Zuordnung der anfallenden Abfälle und Produktionsrückstände (soweit möglich)
    • Anteil der Abfälle bzw. Produktionsrückstände in Bezug auf diese Verfahren/Prozesse/Anlagenteile (zB in Prozent des Gesamtabfalls)

  • Zwischen Abfällen und/oder Produktionsrückständen und
  • der Art, Menge und Qualität der eingesetzten Stoffe
    • Auflistung/Beschreibung der abfallrelevanten Einsatzstoffe und Einsatzmengen
    • Art der Inputs, Inhaltsstoffe, Qualität
    • Zusammenhang zwischen Inputs und Abfällen
    • Zusammenhang zwischen Inputs und Produktionsrückständen

Abfallrelevante Darstellung

gegliedert nach gefährlichen Abfällen / nicht gefährlichen Abfällen unter Angabe, der Abfallart, der Menge, des Verbleibs

  • Art der anfallenden Abfälle, Schlüsselnummer (ÖNORM S 2100 beziehungsweise S 2101), besondere Eigenschaften
  • jeweilige Menge
  • Anfallsort
  • betriebsintern Verantwortlicher für die Abfallsammlung und -entsorgung
  • betriebsinterne Lagerung
  • interner Verbleib der Abfälle
  • Übernehmer der Abfälle (extern)

in einer schematischen Darstellung, Übersichtsplan (nach Möglichkeit) und in einer verbalen Kurzbeschreibung:

  • betriebsinterne Behandlungsverfahren,
  • Behandlungsanlagen für Abfälle
  • Organisation der betriebsinternen Abfallsammlung (Verantwortlicher, welche Behälter/Container, Einrichtungen zur Lagerung/Zwischenlagerung)
  • Abfalltrennung (welche Abfallarten, Mengen)
  • Entsorgungsintervalle

  • Beschreibung von bereits in der Vergangenheit gesetzten Maßnahmen zur Reduktion der Abfallmengen (quantitative Abfallvermeidung bzw. -verwertung)
  • Beschreibung bereits gesetzter Maßnahmen zur Senkung der Gefährlichkeit der anfallenden Abfälle (qualitative Abfallvermeidung bzw. -verwertung)
  • Beschreibung von betrieblichen Maßnahmen (zum Beispiel Verfahrensänderung, Investitionen) in der jüngeren Vergangenheit, die sich auf den Abfallanfall ausgewirkt haben
  • erfolgte Veränderungen von Verwertungs- und Entsorgungsbedingungen
  • Auswirkungen der gesetzten Maßnahmen (Abfallmengen, -qualitäten, finanzielle Auswirkungen)

Darstellung der organisatorischen Vorkehrungen zur Einhaltung der abfallwirtschaftlichen Rechtsvorschriften

wie insbesondere Angabe von

  • Name und Funktion des/r Abfallbeauftragten und seines Stellvertreters/ ihrer Stellvertreterin im Unternehmen
  • Abfallbesitzernummer
  • Vorkehrungen zur Erfüllung der Aufzeichnungspflicht von Abfällen gemäß § 17 AWG 2002
  • Maßnahmen zur Erfüllung der Abfallnachweisverordnung
  • Maßnahmen zur Dokumentation gefährlicher Abfälle (Begleitscheine)
  • Vorkehrungen zur Erfüllung der Verpflichtungen gemäß Verpackungsverordnung
  • Nachweise zur Erfüllung der Abgabepflichten (ALSAG)

Abschätzung der zukünftigen Entwicklung

  • geplante Maßnahmen zur Abfallvermeidung und deren Auswirkungen (qualitativ, quantitativ)
  • geplante Maßnahmen zur Abfallverwertung und deren Auswirkungen (qualitativ, quantitativ)
  • abfallrelevante Auswirkungen aufgrund von betrieblichen Maßnahmen (zB Verfahrensänderungen, Produktionssteigerung, Betriebserweiterung), Beschreibung der Folgen
  • geplante/bevorstehende Veränderungen von Verwertungs- und Entsorgungsbedingungen

Grundlagen und Erstellung des eines Abfallwirtschaftskonzepts

Die Rechtsgrundlagen für die Erstellung eines Abfallwirtschaftskonzeptes sind in folgenden Rechtsquellen enthalten:

  • Abfallwirtschaftsgesetz 2002 (§ 10, § 39)
  • Gewerbeordnung (§ 81 Abs. 4, § 353 Z 1 lit. c sowie § 376 Z 11 Abs. 3)
  • Mineralrohstoffgesetz (§ 119 Abs. 1 Z 4)

Wann ist ein Abfallwirtschaftskonzept zu erstellen?

  1. Abhängig von der Arbeitnehmerzahl
    Für alle Anlagen, bei deren Betrieb Abfälle anfallen und in denen mehr als 20 Arbeitnehmer beschäftigt sind, ist ein Abfallwirtschaftskonzept zu erstellen. Es hat innerhalb von 12 Monaten nach Aufnahme des 21sten Arbeitnehmers bzw. bei Aufnahme des Betriebes, wenn zu diesem Zeitpunkt bereits mehr als 20 Arbeitnehmer beschäftigt sind, vorzuliegen.
  2. Bei der Errichtung, Inbetriebnahme, Änderungen von Anlagen
    Beizulegen ist unabhängig von der Arbeitnehmeranzahl dem Genehmigungsantrag ein Abfallwirtschaftskonzept bei der Errichtung und Inbetriebnahme sowie bei einer wesentlichen Änderung von
    1. nach der Gewerbeordnung genehmigungspflichtigen Anlagen
    2. gemäß § 37 AWG 2002 genehmigungspflichtigen Behandlungsanlagen

Das Ansuchen um Erteilung einer Herstellungs/Errichtungs-Bewilligung nach dem Mineralrohstoffgesetz hat Angaben über die beim Betrieb der geplanten Bergbauanlage zu erwartenden Abfälle, über Vorkehrungen zu deren Vermeidung oder Verwertung sowie der ordnungsgemäßen Entsorgung der Abfälle, zu enthalten. (Unabhängig von der Arbeitnehmeranzahl.)

Vorlage bei der Behörde

Das Abfallwirtschaftskonzept ist der Behörde auf Verlangen vorzulegen. Wenn es unvoll­ständig ist, hat die Behörde die Verbesserung des Abfallwirtschaftskonzeptes mit Bescheid aufzutragen.

Aktualisierung des Abfallwirtschaftskonzeptes

Wie oft muss ein Abfallwirtschaftskonzept aktualisiert werden?

  • Bei nach der Gewerbeordnung genehmigten Betriebsanlagen ist im Falle einer genehmigungspflichtigen Änderung das Abfallwirtschaftkonzept zu aktualisieren.
  • Bei allen anderen Anlagen ist das Abfallwirtschaftskonzept bei einer wesentlichen, abfall­relevanten Änderung der Anlage fortzuschreiben. Wesentliche abfallrelevante Änderungen der Anlage sind beispielsweise
    • der Anfall anderer Abfallarten, insbesondere durch Einsatz neuer Produktions­verfahren,
    • eine Änderung der Abfallmenge, sofern eine Beeinträchtigung der öffentlichen Interessen möglich ist oder
    • eine Änderung der Abfallmenge um mehr als 50 Prozent.
    • Zumindest jedoch alle sieben Jahre seit der Erstellung des Abfallwirtschaftskonzeptes bzw. der letzten Aktualisierung.

Abfallwirtschaftskonzept – Leitfaden zur Erstellung (PDF, 75 KB)

Begriffserklärungen

Anlagen sind alle örtlich gebundenen Einrichtungen. Der Anlagenbegriff ist weit zu sehen und umfasst beispielsweise auch Bürogebäude, Schulen, Dienstleistungsunternehmen und öffentliche Einrichtungen.

Arbeitnehmer sind alle Beschäftigten, einschließlich der Mitarbeiter des Außendienstes. Auch Personen, die auf Grund freier Dienstverträge auf bestimmte oder unbestimmte Zeit zur Erbringung von Dienstleistungen verpflichtet sind, sind einzubeziehen.