SOLAS-Richtlinien Zur Bestimmung der bestätigten Bruttomasse von Containern
Das Internationale Übereinkommen von 1974 zum Schutz des menschlichen Lebens auf See (International Convention for the Safety of Life at Sea – SOLAS) schreibt vor, dass die Bruttomasse von Containern vor ihrer Stauung an Bord eines Seeschiffes durch den Befrachter zu bestätigen (bestätigte Bruttomasse; Verified Gross Mass – VGM) und der Reederei zeitgerecht bekannt zu geben ist [Rechtsgrundlage: SOLAS, Kapitel VI Teil A Regel 2 (IMO // MSC 1 / Circ. 1475)].
Im Falle des Fehlens bzw. zu späten Einlangens der VGM kann die Reederei die Annahme der Container verweigern.
Die Regelung trat mit 1. Juli 2016 in Kraft und betrifft
- grundsätzlich all jene Akteure der österreichischen Wirtschaft, welche im internationalen Handel tätig sind und dabei (selbst oder durch beauftragte Dritte) Container zur Versendung auf Überseeschiffen nutzen,
- den „Befrachter“, als jene Person/jenes Unternehmen, welche die Containerbeladung mit der Versiegelung des Containers abschließt, die VGM durch die Anwendung der zugelassenen Methoden feststellt und die VGM Meldung in vereinbarter Art und Weise an die Reederei übermittelt.
Auf dieser Seite stehen als Download umfassende Informationen zur nationalen Umsetzung des SOLAS-Übereinkommens hinsichtlich der Bestimmung der bestätigten Bruttomasse von Seefrachtcontainern bereit. Um diese Umsetzung vorzunehmen, wurde der sachliche Geltungsbereich des Seeschifffahrts-Erfüllungsgesetz (SSEG) erweitert und eine entsprechende Verified Gross Mass-Verordnung erlassen.
Hinweis
- Fragen und Anworten zum nationalen Umsetzungsstand:
- MSC.1/Rundschreiben 1475 „Richtlinien zur Bestimmung der bestätigten Bruttomasse von Frachtcontainern“ vom 9. Juni 2014:
- Verordnung zur Bestimmung der bestätigten Bruttomasse von Seefrachtcontainern (→ RIS)
Terminalstandorte für die Containerverwiegung nach Methode 1
Anbei finden Sie eine Auflistung der Terminalstandorte in Österreich, an denen die Bestimmung der VGM nach Methode 1 (Verwiegung des beladenen und verschlossenen Containers) angeboten wird.
Terminalstandorte – Containerverwiegung nach Methode 1 [Englisch] (PDF, 100 KB)
Anmeldung zum SOLAS-Verzeichnis für Anwender:innen der Methode 2
Auf der Website der Schieneninfrastruktur-Dienstleistungsgesellschaft (SCHIG) finden Sie das öffentlich einsehbare → SOLAS-Verzeichnis für Anwender:innen der Methode 2 (Berechnungsmethode) wie auch den Weg zur → Anmeldung. Anhand von Beschreibungstexten werden Sie in wenigen Minuten durch die Anmeldung geführt. Sollten Sie mehrere der verzeichneten Zertifikate besitzen, wählen Sie bitte eines für die SOLAS-Anmeldung aus, da nur ein Zertifikat angegeben bzw. die Bestätigung dazu übermittelt werden kann.
- Fragen und Anworten zum SOLAS-Verzeichnis Methode 2:
- Eignungsnachweise für Anwender der Methode 2 (PDF, 92 KB)
Kontakt
Sollten Sie Fragen zum angeführten Thema haben, die Sie mit den auf dieser Seite zur Verfügung gestellten Unterlagen nicht beantworten können, wenden Sie sich bitte an folgende Stelle:
Abteilung IV/W 1 Recht
Kennwort: SOLAS-VGM
Radetzkystraße 2, 1030 Wien
E-Mail: solas-vgm@bmk.gv.at