Kostenlose Rücknahmepflicht Händler und Händlerinnen sind verpflichtet, Elektro- und Elektronik-Altgeräte kostenlos entgegenzunehmen, wenn die Konsumentin oder der Konsument ein neues, gleichartiges Gerät kauft.

Dies gilt sowohl bei Kauf im Geschäft als auch bei Lieferung an die Wohnadresse der Konsumentin oder des Konsumenten, insbesondere bei Großgeräten wie Waschmaschinen, Kühlgeräten et cetera.

Wenn beispielsweise die Wohnung der Konsumentin oder des Konsumenten Erfüllungsort ist, muss der Händler oder die Händlerin auf Wunsch der Kundin oder des Kunden dort das Altgerät ohne Zusatzkosten zurücknehmen!

Auch Transportkosten für die zurückgenommenen Geräte dürfen nicht zusätzlich verrechnet werden. Eine Ausnahme von dieser 1:1-Rücknahmepflicht besteht nur für Händler mit einer Verkaufsfläche von weniger als 150 Quadratmeter, wenn die Kundin oder der Kunde darüber rechtzeitig und in geeigneter Weise informiert wird.