Kompost: Verordnung und Meldepflicht

Kompostverordnung

Die vorliegenden Broschüren dienen als detaillierte Information zum Herstellen, Inverkehrbringen und zur Anwendung des Produktes Kompost gemäß Kompostverordnung. Sie enthalten einen Wegweiser, eine Schritt-für-Schritt-Anleitung mit konkreten Übersichten und Beispielen, eine Zusammenstellung der wesentlichen Inhalte, sowie Formular-Beispiele für Aufzeichnung, Deklaration und Kennzeichnung.

Die Broschüren können die Kompostverordnung nicht vollständig ersetzen. Sie beinhalten jedoch eine Vielzahl von Beispielen für die korrekte Anwendung, die anhand der bisher gestellten Fragen zusammengestellt wurden. 

Meldeverpflichtung für Komposthersteller – Formblätter

Kompostherstellende oder Importierende haben vor dem ersten In-Verkehr-Bringen des Kompostes und bei wesentlichen Änderungen eine Meldung an das Bundesministerium zu übermitteln. Die Meldung kann formlos erfolgen, mittels Formular oder im Rahmen der Registrierung im → Elektronischen Datenmanagement (EDM). Es sind die Angaben gemäß § 11 Kompostverordnung an das Bundesministerium zu übermitteln.