Untersuchungsberichte

Die Untersuchung eines Vorfalls wird mit einem Bericht abgeschlossen. Die Reihung der aufgelisteten Berichte richtet sich chronologisch absteigend nach dem Datum des Vorfalls.

Das Ziel der Untersuchung ist die Feststellung der wahrscheinlichen Ursachen und die Ausarbeitung von Verbesserungsvorschlägen zur Vermeidung gleichartiger Vorkommnisse. Keinesfalls sollen mit der Untersuchung Fragen der Schuld oder Haftung geklärt werden. Untersuchungsberichte dürfen nicht ohne ausdrückliche Genehmigung der SUB auszugsweise wiedergegeben werden.

Schiffsführer sind verpflichtet, Unfälle und Störungen der Schifffahrtsaufsicht oder der Schleusenaufsicht zu melden. Diese Meldungen müssen von dieser unverzüglich an die Sicherheitsuntersuchungsstelle des Bundes (SUB) weitergeleitet werden. Die SUB untersucht, dokumentiert und schließt den Vorfall in einem Untersuchungsbericht ab.

2016

2015

2014

2013

2011

Ältere Untersuchungsberichte

Diese können leider nicht mehr elektronisch auf der Website zur Verfügung gestellt werden. Es besteht aber jederzeit die Möglichkeit, diese Untersuchungsberichte bei der SUB per E-Mail an uus@bmk.gv.at anzufordern.