Monitoringreport 2021 Klima- und Energieziele
Jährlich wird im Bericht gemäß § 7 Bundes-Energieeffizienzgesetz (EEffG) bewertet, ob sich Österreich auf dem Pfad zur Erreichung der unionsrechtlich verbindlichen Klima- und Energieziele befindet. Darüber hinaus werden wechselseitige Auswirkungen der Maßnahmen dokumentiert. Inhaltlich sehr ähnlich gelagerte Berichtspflichten enthält § 30 Bundes-Energieeffizienzgesetz.
Aufgrund der inhaltlichen Parallelen der Berichtsanforderungen gemäß § 7 und § 30 Absatz 1 bzw. Absatz 3 EEffG wurden die Inhalte im Jahr 2021 in einem Bericht zusammengefasst, welcher dem Nationalrat im Jänner 2022 vorgelegt wurde.
Wichtigste Ergebnisse
Zielerreichung Endenergieeinsparung kumuliert 218 PJ im Jahr 2020
gemäß Artikel 7 Richtlinie 2012/27/EU
Die für Artikel 7 der Energieeffizienz-Richtlinie (2012/27/EU idgF) gemeldeten Maßnahmen tragen kumuliert 2014–2020 mit 432 PJ zum Einsparziel von 218 PJ bei. Damit konnte Österreich seinen EU-rechtlichen Zielwert bis 2020 erreichen und übererfüllen.
Zielerreichung Endenergieverbrauch maximal 1.050 PJ im Jahr 2020
gemäß § 4 Absatz 1 Z 1 EEffG
Im Jahr 2019 lag der Endenergieverbrauch noch bei 1.139 PJ und damit deutlich über dem Zielwert von 1.050 PJ. Insgesamt ist der Endenergieverbrauch seit 2005 konstant bis leicht angestiegen. Das Jahr 2020 verzeichnet auf Grund der Corona-Pandemie einen Einbruch der Wirtschaftsleistung von knapp 7 %. Dementsprechend kam es – basierend auf der vorläufigen Energiebilanz – zu einer Reduktion des Endenergieverbrauchs von ebenfalls 7 % (auf 1.055 PJ). Bei einer gleichbleibenden wirtschaftlichen Entwicklung ist davon auszugehen, dass der Endenergieverbrauch rund 1.140 PJ im Jahr 2020 betragen hätte. Der gegenwärtige Pfad ist nicht kompatibel mit den europäischen und nationalen Zielsetzungen im Klimaschutz.
Zielerreichung kumulatives Endenergieeinsparziel in Höhe von 310 PJ im Jahr 2020
gemäß § 4 Absatz 1 Z 3 EEffG
Die anerkannten Maßnahmenmeldungen für das EEffG betragen für die Jahre 2014–2020 504 PJ. Damit konnte das Einsparziel in Höhe von 310 PJ erreicht und überschritten werden.
Zielerreichung der erneuerbaren Energieträger
Gemäß Erneuerbare Energien-Richtlinie (RL 2009/28/EG) ist in Österreich bis zum Jahr 2020 einen Anteil erneuerbarer Energien von 34 % am Bruttoendenergieverbrauch zu erreichen. 2019 betrug dieser Anteil 33,6 %. Seit etwa 2014 stagniert allerdings der Anteil erneuerbarer Energieträger am Energieverbrauch. Von 2018–2019 ist der Anteil sogar leicht gesunken. Im Jahr 2020 ist von einem Anstieg auf 36,5 % auszugehen, vor allem aufgrund des starken Rückganges beim Energiebedarf.
Zielerreichung der Treibhausgasemissionen
Die Treibhausgasemissionen außerhalb des Emissionshandelsbereichs lagen im Jahr 2019 bei rund 50,2 Millionen Tonnen CO2-Äquivalent. Somit war 2019 das dritte Jahr, in dem die für Österreich zulässigen Höchstmengen deutlich überschritten wurden.
Das Jahr 2020 war geprägt durch die globale Corona-Pandemie mit resultierenden epidemiologischen Schutzmaßnahmen und tiefgreifenden Auswirkungen auf Wirtschaft und Gesellschaft. Nach vorläufigen Daten für das Jahr 2020 werden die THG-Emissionen (außerhalb des Emissionshandels) daher um rund 7,3 % gegenüber dem Vorjahr sinken, wodurch der Zielwert für 2020 um 1,2 Millionen Tonnen unterschritten werden sollte. Auch bei der Überschreitung der Zielwerte in den Jahren 2017–2019 ist zusammen mit den unverbrauchten Emissionsrechten aus den Jahren 2013–2016 das Einhalten über die gesamte Verpflichtungsperiode 2013–2020 sichergestellt. In Hinblick auf das Ziel der Klimaneutralität bis 2040 und die erhöhten EU-Ziele bis 2030 sind zusätzliche wirkungsvolle Maßnahmen zu setzen, die in allen Sektoren rasch treibhausgasmindernde Wirkung entfalten.
Wechselseitige Auswirkungen von Energieeffizienzmaßnahmen
Die wechselseitigen Auswirkungen der gesetzten Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz, zur Erhöhung des Anteils an erneuerbaren Energieträgern und Verringerung der Treibhausgase zeigen, dass Energieeffizienzmaßnahmen, größtenteils positive Beiträge zur Erhöhung der Erneuerbaren und Verringerungen der Treibhausgase zur Folge haben. Um die Klima- und Energieziele bis 2030 bzw. 2040 (Klimaneutralität) zu erreichen, müssen Umfang und Effektivität der Maßnahmen im Vergleich zum bisherigen Regime deutlich gesteigert werden.