Testen auf Straßen mit öffentlichem Verkehr 

Seit Inkrafttreten der Verordnung zum automatisierten Fahren (AutomatFahrV) 2016 können unter gewissen Bedingungen Testfahrten mit hoch- oder vollautomatisierten Fahrzeugen durch Fahrzeughersteller, Forschungseinrichtungen, Entwicklern von Systemen, Verkehrsunternehmen und Betreibern von Verkehrsunternehmen, sowie dem Ministerium für Landesverteidigung, auf Straßen mit öffentlichem Verkehr, durchgeführt werden.

Die AutomatFahrV definiert hierbei die Rahmenbedingungen, unter welchen eine Bescheinigung durch das Bundesministerium für das Testen auf Straßen mit öffentlichem Verkehr ausgestellt werden kann und welche Rechte und Pflichten damit einhergehen.

Die Verordnung ermöglicht dabei kein allgemeines Testen, sondern adressiert bestimmte Anwendungsfälle mit großem Potenzial, in deren Rahmen Tests durchgeführt werden können. Diese umfassen folgende Anwendungsbereiche:

  • Automatisierter Kleinbus
  • Autobahnpilot mit automatischem Spurwechsel
  • Selbstfahrendes Heeresfahrzeug
  • Automatisiertes Fahrzeug zur Personenbeförderung (seit 2022)
  • Automatisiertes Fahrzeug zur Güterbeförderung (seit 2022)
  • Autobahnpilot mit automatisierten Auf- und Abfahrten (seit 2022)
  • Automatisiertes Parkservice (seit 2022)
  • Automatisierte Arbeitsmaschine (seit 2022)

Weitere Anwendungsfälle könnten nach Bedarf und bei Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit mittels Novellierung in der Verordnung ergänzt werden.

Seit Inkrafttreten der Verordnung, fanden zwei Novellierungen statt. Seit der ersten Novellierung im März 2019 (→ BMK-Infothek), wurde die Verordnung dahingehend erweitert, dass sie nicht nur den Rahmen für das Testen regelt, sondern auch die Grundlage zum Einsatz für in Serie genehmigte Fahrassistenzsysteme schafft. Konkret handelt es sich hierbei um die Einparkhilfe und den Autobahnassistenten. Seitdem dürfen diese Systeme auf Straßen mit öffentlichem Verkehr in Österreich eingesetzt werden, ohne das Lenkende weiterhin stets immer eine Hand am Lenkrad haben muss. Seither wird im Rahmen der AutomatFahrV zwischen Testbetrieb sowie dem regulären Einsatz von bereits genehmigten und in Serie befindlichen Fahrassistenzsystemen unterschieden. Die AutomatFahrV adressiert dadurch was wir testen und anderseits legal anwenden dürfen.

Im Frühjahr 2022 erfolgte die zweite Novellierung. Gegenstand der Novellierung war die Erweiterung der Anwendungsfälle zum Testen, Anforderungen an Sicherheitsfahrende sowie die verpflichtete Aufnahme einer Streckenabschnittsanalyse mit der damit verbundenen Risikoanalyse sowie einem Risikomanagement. Die zweite Novellierung verfolgte damit das Ziel der Erhöhung der Sicherheitsvorkehrung und der Erweiterung des Kompetenzaufbaus.

Verfahrensablauf

Der Verfahrensablauf zur Ausstellung einer Testbescheinigung durch das Bundesministerium zum Testen von automatisierten Systemen sieht folgendermaßen aus:

  1. Interessierte können einen standardisierten Testantrag bei der Kontaktstelle Automatisierte Mobilität (→ austriatech.at) einreichen.
  2. Die Kontaktstelle trifft eine erste Einschätzung hinsichtlich der rechtlichen Zulässigkeit und berät die Antragstellenden.
  3. Ein unabhängiger Expertinnen- und Expertenrat, mit umfassender interdisziplinärer Kompetenz, wirkt beratend mit und unterstützt das Bundesministerium in der Entscheidungsfindung. 
  4. Das Bundesministerium stellt auf Basis der Evaluierung des Testantrags eine befristete Testbescheinigung für den konkreten Antragstellenden für einen oder mehrere bestimmte Anwendungsfälle aus.
  5. Testende sind verpflichtet im Anschluss an die Testfahrten einen Testbericht an das Bundesministerium zu übermitteln.

Bei allen Testfahrten hat die Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit aller Verkehrsteilnehmenden immer oberste Priorität. Neben den gesetzlichen Anforderungen an die Testfahrten ist daher auch auf den Code of Practice (→ austriatech.at) zu verweisen. Dieser definiert über die AutomatFahrV hinausgehende Leitlinien und Vorgaben für testende Unternehmen und soll dadurch ein sicheres Testen ermöglichen.

Weiterführende Informationen zu den Dokumenten, sowie Prozedere, Testablauf, Rechte, Pflichten und Dauer des Verfahrens, sind der Website der Kontaktstelle Automatisierte Mobilität (→ austriatech.at) zu entnehmen.