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Seit Inkrafttreten der AutomatFahrV in 2016 können unter gewissen Bedingungen Testfahrten mit hoch- oder vollautomatisierten Fahrzeugen durch Fahrzeughersteller, Forschungseinrichtungen und dem Ministerium für Landesverteidigung auf Straßen mit öffentlichem Verkehr durchgeführt werden.
Die Verordnung ermöglicht das Testen in Anwendungsfällen von Autobahnpilot mit Spurwechselassistent, selbstfahrenden Minibussen und selbstfahrenden Heeresfahrzeugen (2. Abschnitt AutomatFahrV).
Nach bisheriger Rechtlage war in Österreich stets das Lenkrad während der gesamten Fahr mit zumindest einer Hand festzuhalten. Hier hat das Bundesministerium durch Novellierung die Rechtslage dem aktuellen Stand der Technik angepasst (3. Abschnitt AutomatFahrV).