Barrierefreiheit und Verkehr Rechtsgrundlagen und Institutionen

Diese Publikation gewährt einen umfassenden Einblick in die rechtlichen Grundlagen zum Thema „Barrierefreiheit und Verkehr“ und dessen Entwicklung vom Behindertengleichstellungsgesetz bis hin zum Nationalen Aktionsplan Behinderung (NAP Behinderung).

Titelbild: Barrierefreiheit und Verkehr

Nach dem Antidiskriminierungsgesetz Artikel 7 (1) sind alle Staatsbürger vor dem Gesetz gleich. Vorrechte der Geburt, des Geschlechtes, des Standes, der Klasse und des Bekenntnisses sind ausgeschlossen. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden. Die Republik (Bund, Länder und Gemeinden) bekennt sich dazu, die Gleichbehandlung von behinderten und nichtbehinderten Menschen in allen Bereichen des täglichen Lebens zu gewährleisten.

Die vorliegende Broschüre soll einen Überblick über die Entwicklung vom Beschluss eines Diskriminierungsverbotes in der Bundesverfassung (1997) über das Behindertengleichstellungsgesetz (2006) bis hin zur Gegenwart für Menschen mit Behinderungen in Verkehrsfragen geben.

Weiters werden Themenschwerpunkte aufgezählt, die in den „Bericht(en) der Bundesregierung zur Lage der Menschen mit Behinderung in Österreich“ angeführt sind. In einem kurzen Abriss sollen Aktivitäten bestimmter Institutionen (Behindertenanwalt, Klagsverband, Monitoringausschuss, Volksanwaltschaft und Österreichischer Behindertenrat) in den Bereichen Mobilität, Verkehr und Barrierefreiheit genannt werden.