Tunnelbau

Der Tunnel in Mürzzuschlag
Auf der A 2 in Mürzzuschlag

Die Straßentunnel werden auf Grundlage des Straßentunnelsicherheitsgesetzes (STSG), von Richtlinien, Normen und Dienstanweisungen geplant, errichtet und betrieben. In die Standardisierung fließen neue nationale und immer mehr auch internationale Erkenntnisse und Forschungen mit dem Ziel, den Tunnelbenützern einheitliche Anlagen und ein abgestimmtes hohes Sicherheitsniveau zu garantieren.

Kompetenz des Bundesministeriums

  • Verwaltungsbehörde nach dem STSG,
  • Beurteilung und Genehmigung von Tunnelplanungsprojekten mit Sicherheitsdokument,
  • Genehmigung der erstmaligen Eröffnung und Wiederinbetriebnahme von Tunneln,
  • sicherheitstechnische Bewertung in Betrieb befindlicher Tunnel,
  • Allgemeine Angelegenheiten der Tunnelsicherheit,
  • Tunnelinspektionsaufgaben,
  • Ausarbeitung/Vorgabe von beziehungsweise Mitarbeit bei einschlägigen nationalen Richtlinien und Normen, internationalen Standards und Dienstanweisungen an die ASFINAG,
  • Betreuung einschlägiger Forschungsvorhaben,
  • Vertretung in nationalen und internationalen Fachgremien,
  • Beurteilung neuer Technologien und Innovation.

Die operative Ausführung der Projekte und der Betrieb der Tunnel erfolgt durch die ASFINAG.

Richtlinien und Vorschriften für das Straßenwesen (RVS) sind bei der Österreichischen Forschungsgesellschaft Straße – Schiene – Verkehr (FSV) zu beziehen. Für den Bereich Tunnelbau und Tunnelsicherheit sind insbesondere die Kapitel 7, 8, 9 sowie 13 und 14 Prüfung zu beziehen.

Tunnelsicherheit