Vereinbarung 2017–2030 zur Vermeidung von Lebensmittelabfällen bei Lebensmittelunternehmen  Berichtszeitraum 2018–2020

Lebensmittelabfälle fallen entlang der gesamten Wertschöpfungskette an. Jegliche Verschwendung dieses wertvollen Gutes ist nicht nur ein ökonomisches, sondern auch ein ethisches, moralisches sowie ökologisches Problem. In jedem Lebensmittel stecken wertvolle Ressourcen, menschliche Arbeitskraft, Boden, Wasser und Energie.

Titelblatt "Vereinbarung 2017–2030 zur Vermeidung von Lebensmittelabfällen bei Lebensmittelunternehmen Berichtszeitraum 2018–2020"

Österreich bekennt sich zum 12. Ziel „Nachhaltige Konsum- und Produktionsmuster sicherstellen“ der UN-Agenda für nachhaltige Entwicklung, welches unter anderem vorsieht bis zum Jahr 2030 die (vermeidbaren) Lebensmittelabfälle beim Konsum und im Handel um 50 Prozent zu reduzieren und auch in den anderen Bereichen der Lieferkette diese Abfälle zu verringern.

Lebensmittelabfälle werden grundsätzlich in vermeidbare, teilweise vermeidbare (Speisereste) sowie nicht vermeidbare Lebensmittelabfälle eingeteilt. Zu den nicht vermeidbaren Abfällen zählen beispielsweise Knochen, Kaffeetrester, Schalen von Zitrusfrüchten, Nüssen beziehungsweise Zuputzreste aus Küchen und der verarbeitenden Industrie.

Für Maßnahmen gegen die Lebensmittelverschwendung sind die vermeidbaren Lebensmittelabfälle und die teilweise vermeidbaren Lebensmittelabfälle (Speisereste) von Interesse. Vermeidungspotential besteht entlang der gesamten Wertschöpfungskette. Dies belegen Studien, Erhebungen und Hochrechnungen, die in den vergangenen Jahren in Österreich durchgeführt wurden.

Bericht 2021 „Vereinbarung 2017–2030 zur Vermeidung von Lebensmittelabfällen bei Lebensmittelunternehmen“ (PDF, 309 KB)