Fernambukholz CITES CoP19: Änderungen bei Fernambukholz (Paubrasilia echinata)

Bei der 19. Konferenz der Vertragsstaaten (CoP) zum Washingtoner Artenschutz-übereinkommen (CITES) vom 14. November bis 25. November 2022 in Panama Stadt wurde auch für Fernambukholz (Paubrasilia echinata) eine Änderung vorgenommen. Die Änderung tritt 90 Tage nach dem Ende der CoP völkerrechtlich in Kraft.

Wir weisen Sie darauf hin, dass im Folgenden nur auf einen Auszug der Änderungen der Listungen eingegangen wird:

Änderung

Für Fernambukholz (Paubrasilia echinata) wurde die bestehende Fußnote #10 mit der die Art in Anhang II gelistet ist geändert – die Fußnote wird nun auch in der EU-Verordnung 338/97 Anhang B geändert.

Dies ist eine inoffizielle deutsche Übersetzung, derzeit sind nur die englische, französische und spanische Sprachversion offiziell: Bezeichnet alle Teile, Erzeugnisse und fertige Produkte, außer Wiederausfuhren von fertigen Musikinstrumenten, fertigen Musikinstrumententeilen sowie fertigem Musikinstrumentenzubehör.

Englische Version: All parts, derivatives and finished products, except re-export of finished musical instruments, finished musical instrument accessories and finished musical instrument parts.

Auswirkung

Ausnahmslos alle Ausfuhren aus Brasilien benötigen ein Ausfuhrdokument in Brasilien und bei einer Einfuhr in die Europäische Union auch eine Einfuhrgenehmigung. Bei allen Wiederausfuhren sind CITES-Dokumente erforderlich, außer es handelt sich um fertige Musikinstrumente, fertige Musikinstrumententeile oder fertiges Musikinstrumentenzubehör.

Bogenbauer:innen, die Fernambukholz aus Brasilien einführen wollen, benötigen eine Ausfuhrgenehmigung von Brasilien und eine Einfuhrgenehmigung von Österreich. Auch Musiker:innen, die zum Beispiel online einen Geigenbogen mit Fernambukholz in Brasilien kaufen, benötigen eine Ausfuhrgenehmigung von Brasilien und eine Einfuhrgenehmigung von Österreich.

Musiker:innen, die einen Geigenbogen mit Fernambukholz zum Beispiel in Österreich kaufen, benötigen keine CITES-Dokumente. Auch bei einem Auftritt im Ausland, sofern es nicht Brasilien ist, sind keine Genehmigungen erforderlich.