Finanzierungsvertrag zur Eisenbahninfrastruktur zwischen dem Bundesministerium und der ÖBB Infrastruktur AG
Verträge zwischen Gebietskörperschaften und Eisenbahninfrastrukturunternehmen über Zuschüsse bzw. Finanzierungsbeiträge zur Eisenbahninfrastruktur (Finanzierungsverträge zur Eisenbahninfrastruktur) müssen binnen eines Monats ab Vertragsabschluss während der gesamten Vertragslaufzeit auf der Internetseite der Behörde, die den Vertrag abgeschlossen hat, veröffentlichen werden (Rechtsgrundlage: Eisenbahngesetz § 55b Absatz 4).
Eine Konsultation gemäß § 55b Absatz 3 Eisenbahngesetz wurde vor der Unterzeichnung im Zeitraum vom 13. Jänner 2020 bis 10. Februar 2020 durchgeführt. Zu diesem Zweck wurde vom Bundesministerium der vorgesehene Vertragsinhalt der Zuschussvertragsentwürfe zwischen Bundesministerium und ÖBB-Infrastruktur AG gemäß § 42 Bundesbahngesetz für die Rahmenplanperiode 2018 bis 2023 am 13. Jänner 2020 auf der Website des Bundesministeriums veröffentlicht und den Antragstellern bzw. potenziellen Antragstellern für Schienentrassen bis 10. Februar 2020 Gelegenheit zur Äußerung gegeben.
Zuschussverträge zwischen dem Bundesministerium und ÖBB-Infrastruktur
Sie umfassen gemäß § 42 Bundesbahngesetz und § 55b Eisenbahngesetz:
- Zuschussvertrag gemäß § 42 Absatz 1 Bundesbahngesetz (Betriebsführung und Bereitstellung der Infrastruktur) (PDF, 364 KB)
- Zuschussvertrag gemäß § 42 Absatz 2 Bundesbahngesetz (Neu- und Ausbau, Reinvestitionen und Instandhaltung) (PDF, 455 KB)
Anlagen zu den Zuschussverträgen
- Ziele und nutzerorientierte Leistungsvorgaben in Form von Indikatoren und Qualitätskriterien (PDF, 219 KB)
- Rahmenplan ÖBB 2018–2023 (PDF, 144 KB)
- Geschäftsplan ÖBB 2018–2023 (PDF, 4 MB)
- Jährlich zu leistenden Zuschüsse des Bundes (PDF, 170 KB)
- Zuschüsse des Bundes zur Errichtung des BBT (PDF, 146 KB)