Richtlinie
Richtlinie für die mechanisch-biologische Behandlung von Abfällen
Für die Behandlung von Siedlungsabfällen vor der Deponierung sind im Wesentlichen die thermischen oder die mechanisch-biologischen Verfahren erforderlich. Für die Verbrennung von Abfällen sind die Anforderungen in der Verordnung über die Abfallverbrennungsverordnung (Bundesgesetzblatt (BGBl.) II Nummer (Nr.) 298/2002 in der geltenden Fassung BGBl. II Nr. 476/2010) als Stand der Technik beschrieben. Für die mechanisch-biologische Abfallbehandlung hat das Bundesministerium den Stand der Technik in Form von zielführenden Anforderungen für einen umweltgerechten Betrieb von mechanisch-biologischen Abfallbehandlungsanlagen entwickelt.
Aufbauend auf den im Juni 1998 herausgegebenen "Grundlagen für eine Technische Anleitung zur mechanisch biologischen Vorbehandlung von Abfällen" (Report 151 des Umweltbundesamtes) sowie auf detaillierten Grundlagenstudien und unter Berücksichtigung der deutschen "Verordnung über die umweltverträgliche Ablagerung von Siedlungsabfällen und über biologische Abfallbehandlungsanlagen" (BGBl. I S. 305, ausgegeben zu Bonn am 27. Februar 2001), hat das Bundesministerium nach Beratung in Expertenarbeitskreisen gemeinsam mit der Umweltbundesamt GmbH die vorliegende Richtlinie für die mechanisch-biologische Behandlung von Abfällen (MBA-Richtlinie) veröffentlicht.
Mit dieser, auch der Europäischen Kommission notifizierten MBA-Richtlinie ist ein einheitlicher Stand der Technik vorgegeben. Damit ist ein entscheidender Schritt für die Orientierung aller Betroffenen, insbesondere von Planern und Anlagenwerbern gelungen. Den Behörden wird diese Richtlinie als Unterlage in den Verfahren zur Genehmigung von Anlagen empfohlen.
Richtlinie: mechanisch-biologische Behandlung von Abfällen (PDF, 977 KB)