Aktivitäten eines Binnenlandes auf den Weltmeeren

Das Abkommen von Barcelona aus dem Jahre 1921 sichert den Staaten ohne Meeresküste das Recht, Seeschifffahrt unter ihrer Flagge zu betreiben. Österreich ist den wichtigsten Abkommen der Internationalen Seeschifffahrts-Organisation → International Maritime Organization (IMO) beigetreten. Allerdings ist die Bereitstellung von Verwaltungseinrichtungen zur Zulassung von Seeschiffen, welche hohe, vor allem unionsrechtliche Anforderungen zu erfüllen haben, für ein Binnenland nicht mehr zu rechtfertigen. Dem wurde im Jahre 2012 das österreichische Seeschifffahrtsrecht angepasst. Eine österreichische Zulassung für ein Seeschiff ist nicht mehr erhältlich. In angemessenem Umfang noch geregelt ist das Jachtwesen.

Die Binnen- und Seeschifffahrt Österreichs (PDF, 383 KB)