Ausschreibung 2022

Biodiversität umfasst das auf der Erde existierende Leben in seiner gesamten Arten- und Lebensraumvielfalt. Die Bewahrung der Biodiversität ist daher eine umfassende, gemeinsame Aufgabe und auch ein prioritäres internationales politisches Ziel. 

AdobeStock_235676078
Start der neuen Förderschiene, Foto blackdiamond67 - stock.adobe.com

2021 startete das neue Förderungsprogramm „Biodiversitätsfonds“, dessen Ziel der Erhalt, die Verbesserung und die Wiederherstellung der biologischen Vielfalt in Österreich ist. Die gesetzliche Grundlage des Biodiversitätsfonds findet sich seit 2022 im Umweltförderungsgesetz. Mit dem Biodiversitätsfonds hat die Bundesregierung eine Förderungsschiene geschaffen, die zur Umsetzung der österreichischen Biodiversitäts-Strategie und Erreichung der nationalen Biodiversitäts-Ziele beitragen soll. Es werden Mittel in Höhe von 80 Millionen Euro bis 2026 zur Verfügung gestellt, wobei 50 Millionen Euro aus dem Recovery and Resilience Facililty (REF) gespeist werden. Das neu aufgelegte Förderungsprogramm versteht sich als Ergänzung zum Wirkungsbereich der gemeinsamen Agrarpolitik (ÖPUL) und des österreichischen Waldfonds. Die Förderung richtet sich an NGOs, Universitäten, Betriebe, Gemeinden aber auch Privatpersonen, die einen signifikanten Beitrag zum Schutz der Biodiversität leisten wollen.

Call 2022

Die thematischen Schwerpunkte werden in regelmäßigen Abständen in Form von Ausschreibungen veröffentlicht. In der Ausschreibung 2022 wurden Umsetzungsprojekte zur Wiederherstellung prioritärer, geschädigter Ökosysteme, insbesondere mit dem Schwerpunkt Moore oder Trockenrasen gefördert. Auch der Schutz gefährdeter Arten und Lebensräume ist Teil dieses ersten Schwerpunktes des Biodiversitätsfonds, wodurch ein großer Beitrag zur Umsetzung der Biodiversitätsstrategie Österreich 2030 sowie zur Erreichung der globalen Nachhaltigkeitsziele geleistet werden soll. In Summe standen für den ersten Call maximal 25 Millionen Euro zur Verfügung.

Ablauf und Förderung

Die Ermittlung der förderungsfähigen Projekte erfolgt durch ein transparentes Bewertungsverfahren: Hierbei werden die Projektvorschläge nach einer Bewertungsmatrix gereiht und der Biodiversitätsfonds-Kommission zur Empfehlung an die Bundesministerin vorgelegt. Nach der Genehmigung kommt es zum Vertragsabschluss mit der dafür zuständigen Abwicklungsstelle KPC.

Gefördert wurden ausschließlich direkte Projektkosten, d. h. Kosten, die für die Umsetzung der im Projektantrag vorgestellten Maßnahmen nötig sind. Die Unterstützung konnte bis zu 100 Prozent der förderungsfähigen Kosten betragen. Für Wettbewerbsteilnehmer (Unternehmen gemäß allgemeiner Gruppenfreistellungsverordnung) beträgt diese, je nach Unternehmensgröße, zwischen 40–60 Prozent.