CITES-Vertragsstaatenkonferenz 19. CITES Vertragsstaatenkonferenz
Vom 14. bis 25. November 2022 hat die 19. Vertragsstaatenkonferenz des Washingtoner Artenschutzübereinkommens, die Convention on International Trade in Endangered Species of Wild Fauna and Flora (CITES), in Panama City stattgefunden.
Vertreter:innen von mehr als 160 Unterzeichnerstaaten haben zwei Wochen lang über den Schutz verschiedener Tiere und Pflanzen verhandelt, die durch den internationalen Handel bedroht sind. Über 500 Arten wurden in die Anhänge von CITES aufgenommen, wodurch der Handel mit ihnen reguliert wird. Dazu gehören unter anderem verschiedene Hai-Arten wie die Requiem Haie und Hammerhaie, aber auch Tropenhölzer wie das Afrikanische Mahagoni oder Ipe.
Neben der Änderung der Anhänge wurden auch über 365 Entschließungen getroffen – dies sind so viele wie nie zuvor. Diese Entschließungen werden Arbeit von CITES für die nächsten Jahre bestimmen. Die Europäische Union (EU) und ihre Mitgliedsstaaten haben, mit Ausnahme von Diskussionen die das Budget betreffen, eine gemeinsame Position. Diese gemeinsame Position wird im Vorfeld der Vertragsstaatenkonferenz diskutiert und durch einen Ratsbeschluss festgelegt.
Die Entscheidungen treten völkerrechtlich 90 Tage nach dem Ende der Vertragsstaatenkonferenz in Kraft und werden in der EU in den relevanten EU-Verordnungen rechtlich umgesetzt.
Ergebnisse
Die aus den Entscheidungen resultierenden Änderungen treten 90 Tage nach dem Ende der CoP völkerrechtlich in Kraft. Von den Arbeitsdokumenten sind lediglich zwei vollständig abgelehnt worden, bei vielen Dokumenten wurden allerdings Kompromisse gefunden und die entsprechenden Entscheidungen zum Teil sehr stark verändert beziehungsweise verschiedene Dokumente zusammengefasst. In Summe wurden 365 Entschließungen gefasst, so viele wie noch nie.
Von den Listungsanträgen sind sechs abgelehnt und eines zurückgezogen worden, die restlichen wurden angenommen. Von den 45 angenommen Anträgen wurden allerdings mehrere in einer überarbeiteten Version angenommen und nicht so wie eingebracht. Eine vollständige Übersicht über alle Ergebnisse befindet sich auf der Website der Konvention.
Durch die Vielzahl an Entscheidungen zu sehr unterschiedlichen Themen, die bei der Vertragsstaatenkonferenz beschlossen wurden, kann hier nur ein kurzer Überblick gegeben werden.
Übersicht Arbeitsdokumente
Finanzielle Themen standen unter unterschiedlichen Gesichtspunkten im Fokus. Als zentraler Punkt musste ein neues Budget für die kommenden drei Jahre aufgestellt werden, wobei das Budget um 6,1% erhöht wurde um erhöhte Kosten des CITES Sekretariats auszugleichen. Dabei wurde aber auch die Frage diskutiert, ob alle 6 UN-Sprachen in CITES anerkannt werden sollen. Derzeit sind nur Englisch, Französisch und Spanisch offizielle CITES-Sprachen. Da dies unter anderem starke Auswirkungen auf das Budget haben könnte, findet eine Implementierung von Arabisch, Chinesisch und Russisch nun nur auf Basis zusätzlicher und externer Finanzierungen statt.
Eine Resolution zu CITES und Wäldern wird bereits seit einiger Zeit kontrovers diskutiert, da die Konvention auf Arten basiert und eine solche Resolution einen Ökosystem-Ansatz in der Konvention schaffen würde. Man konnte sich nicht auf die Annahme der Resolution einigen und stattdessen wurde ein Prozess geschaffen um das Thema weiter zu prüfen.
Ein wichtiges Thema, da es in der Folge von CoP18 diesbezüglich zu Problemen kam, war der Umgang mit Resolutionen die in Fußnoten von Listungen genannt werden und in wie weit ein Vorbehalt bei der Änderung einer solchen Resolution eingelegt werden kann. Diesbezüglich konnte man sich auf Änderungen in den relevanten Resolutionen einigen, die solche Situationen in Zukunft vermeiden und im Zweifelsfall klären sollen. Bezüglich eines Prozesses, wie man mit dem Handel mit lebenden Elefanten umgeht – dies hat die Probleme nach CoP18 verursacht – konnte man sich auf ein sogenanntes Dialogue Meeting einigen. Bis dahin ist der Handel mit lebenden und der Wildnis entnommenen Elefanten nur innerhalb des Verbreitungsgebietes und nach Konsultation mit dem Tierausschuss möglich.
Übersicht Listungsanträge
Wie bei jeder Vertragsstaatenkonferenz von CITES lag abermals ein Fokus auf den Elefanten. Wie bereits bei vorangegangenen Konferenzen wurden alle Anträge zur Änderung der Listung des Afrikanischen Elefanten (Loxodonta africana) abgelehnt. Ein Antrag zur Öffnung des Handels mit dem Horn von Nashörnern wurde ebenfalls abgelehnt. Die Erfolge Namibias bei der Erhaltung des Breitmaulnashorns wurden gewürdigt und der Antrag zur Herunterlistung der Art in Anhang II für sehr eingeschränkte Zwecke wurde angenommen.
Bei den Vögeln wurde der Schutz einiger Singvogelarten erhöht. Die Aleuten-Kanadagans und der Kurzschwanzalbatros konnten aufgrund der positiven Bestandsentwicklung vom Anhang I in den Anhang II heruntergelistet werden.
Für zahlreiche Reptilien und Amphibien wurden Anträge eingebracht. Positiv ist die Entwicklung beim Schutz der Krokodile, da jeweils eine Population von zwei Arten von Anhang I in Anhang II heruntergelistet werden konnten. Allerdings ist die Situation nicht bei allen Populationen und Arten so gut, daher wurde der Antrag zur Herunterlistung der thailändischen Population des Siam-Krokodils abgelehnt. Im Vergleich dazu wird die Bestandsentwicklung bei den Schildkröten negativ eingeschätzt, was zur Listung oder Hochlistung zahlreicher Arten geführt hat.
Bei den aquatischen Arten gab es insbesondere viel Aufmerksamkeit für zwei Gruppen von Haien, die Requiemhaie und die Hammerhaie. Beide Gruppen wurden im Anhang II gelistet, da die Gruppen zum einen hochbedrohte Arten umfassen und zum anderen, da Fleisch und Flossen im Handel nur schwer einer bestimmten Art zugeordnet werden können.
Bei den Pflanzen standen vor allem Hölzer aus Südamerika und Afrika im Fokus, deren Bestände durch nicht nachhaltige Nutzung bedroht sind. So wurden unter anderem Ipê, Doussié, Afrikanisches Padouk und Afrikanisches Mahagoni in Anhang II von CITES gelistet. Zum Thema Fernambuk gibt es ein eigenes Informationsblatt. Darüber hinaus wurde auch die Gattung Rhodiola in Anhang II gelistet, die auch die bei uns heimische Rosenwurz (Rhodiola rosea) umfasst.