Verpackungsrichtlinie Kunststofftragetaschen

Die Richtlinie gibt nationale Maßnahmen zur Reduktion von Kunststofftragetaschen vor.

Eine Frau kauft am Markt ein.
Reduktion des Plastikabfalls Foto BMLRT / Christopher Fuchs

Verpflichtende Maßnahmen für Tragetaschen mit einer Wandstärke zwischen 0,015 mm und  0,05 mm: 

  • Ziel von 90 leichten Kunststofftragetaschen/EW/Jahr mit Ende 2019 beziehungsweise 40 Taschen/EW/Jahr mit Ende 2025 und/oder
  • das Verbot der unentgeltlichen Abgabe der Tragetaschen

Für Tragetaschen unter 0,015 mm beziehungsweise über 0,05 mm können die Mitgliedstaaten verpflichtende Maßnahmen setzen. Die Berichterstattung der Mitgliedstaaten zum jährlichen Verbrauch soll auf Basis einheitlicher Berechnungsmodell und Berichtsformat erfolgen. Zur Kennzeichnung von bioabbaubaren und kompostierbaren Tragetaschen sind harmonisierte Vorgaben vorgesehen.