Förderung der Abfallvermeidung

Sammel- und Verwertungssysteme (SVS) für Verpackungen, Elektroaltgeräte und Batterien fördern auch Maßnahmen zur Abfallvermeidung. Für gute Projekte kann um einen finanziellen Zuschuss angesucht werden.

Gemäß § 29 Absatz 4 Z 4 AWG 2002 stellen die Sammel- und Verwertungssysteme einen Teil der eingenommenen Entpflichtungsentgelte für die Förderung von Abfallvermeidungsprojekten zur Verfügung. Die SVS für Verpackungen stellen 0,5 Prozent  und die Elektro- und Elektronik-Altgeräte seit 2024 sogar 2,5 Prozent und ab 2026 4,5 Prozent der eingenommenen Entpflichtungsentgelte für die Förderung von Abfallvermeidungsprojekten zur Verfügung, wobei hier auch die Vorbereitung zur Wiederverwendung und die Wiederverwendung ganzer Geräte umfasst sind.

Das Förderprogramm

Abfallvermeidung stellt in der Abfallhierarchie die oberste Priorität dar. Die grundlegenden Rahmenbedingungen für die Vergabe von Fördermitteln der SVS finden sich in § 29 Absatz 4a AWG 2002. Die Vergabe der Mittel haben die jeweiligen Koordinierungsstellen – die Verpackungskoordinierungsstelle-GmbH (VKS) und die Elektroaltgeräte Koordinierungsstelle Austria GmbH (EAK) – über.

Enthaltene Projekte

Im Rahmen der Aufsichtstätigkeit des BMK werden die Abfallvermeidungsprojekte sowohl auf ihre Eignung geprüft, als auch, ob sie dem gesetzlich vorgesehenen Mitteleinsatz entsprechen. Diese Listen enthalten die bereits geförderten Abfallvermeidungsprojekte der Systeme und der VKS ab 2007.