Bedrohen gebietsfremde Arten unsere Vielfalt?
Weltweit stellt das Vordringen gebietsfremder Tier- und Pflanzenarten nach dem Verlust von Lebensräumen die zweitgrößte Bedrohung für die biologische Vielfalt dar.
Inhaltsverzeichnis
Diese „neuen Arten“ (Neobiota) können einheimische Arten verdrängen oder sogar ausrotten, die Struktur und Funktion von Ökosystemen nachhaltig beeinträchtigen sowie schwere wirtschaftliche und gesundheitliche Schäden verursachen. Laut Studien, die in den USA und Indien durchgeführt wurden, liegen die wirtschaftlichen Kosten verursacht durch gebietsfremde Arten in diesen Ländern bei 130 Milliarden Dollar jährlich.
Der Anteil nicht-heimischer Arten an der Gesamtflora (Neophyten) Österreichs beträgt etwa 27 Prozent (circa 1.100 Arten). Davon werden 17 Arten als für den Naturschutz und 14 Arten auch in wirtschaftlicher Hinsicht problematisch eingestuft.
Der Anteil nicht-heimischer Tierarten an der gesamten österreichischen Fauna beträgt circa 1 Prozent (circa 500 Arten). Weniger als 10 Prozent dieser Arten (46) stellen aus naturschutzfachlicher Sicht eine Bedrohung der autochthonen Artenvielfalt dar. Etwa 30 Prozent der Neozoen werden auch in wirtschaftlicher Hinsicht als problematisch eingestuft. Veränderungen der Artenzusammensetzung werden vor allem in wassergebundenen Lebensräumen registriert. Auch vom Menschen geschaffene, künstliche Lebensräume, werden von Neozoen besiedelt: Monokulturen in der Land- und Forstwirtschaft sowie städtische Ballungszentren.
Ziele und Strategien
Der Anteil an Neobiota in der heimischen Flora und Fauna ist zwar relativ gering, aber dennoch können wenige Arten auch enorme ökologische oder wirtschaftliche Schäden, sowie auch Schäden an der menschlichen Gesundheit verursachen.
Die Bekämpfung oder Ausrottung einer bereits in der Natur etablierten Art ist oft nur mit großem finanziellem und zeitlichem Aufwand, oft sogar überhaupt nicht mehr möglich.
2005 wurde der „Nationale Aktionsplan zu Neobiota“ von der Nationalen Biodiversitäts-Kommission beschlossen. Der Aktionsplan umfasst Maßnahmen zu folgenden Bereichen:
- Ausbildung und Bewusstseinsbildung
- Kapazitätenaufbau
- Forschung und Monitoring
- Gesetzliche und organisatorische Umsetzung
Insbesondere sollen Bewusstseinsbildung und Prävention forciert werden. Viele nicht heimische Pflanzenarten werden als Nutz- oder Zierpflanzen importiert, die in der Folge verwilderten oder auch durch das "Nach- oder Mitbringen" ihrer Schädlinge erst zu Gefahren für die heimische Tier- und Pflanzenwelt wurden. Da das ökologische Verhalten von Arten in einem neuen Lebensraum in den meisten Fällen nur sehr bedingt vorausgesagt werden kann, ist die Prävention, das heißt auch verstärkte Öffentlichkeitsarbeit zur Bewusstseinsbildung und Problemsensibilisierung von großer Wichtigkeit.
Prävention schließt auch einen weiteren Bedarf an Forschungsaktivitäten, insbesondere auch im genetischen Bereich ein. Regelungen über das Ausbringen von potenziell invasiven, gebietsfremden Arten in den Naturschutz- sowie anderen relevanten Gesetzesmaterien, wie teilweise bereits auch schon vorhanden, schützen ebenso vor ökologischen und wirtschaftlichen Schäden, wie regelmäßige Überwachung und Kontrolle.
Da die Etablierung von Neobiota in der Natur meist an menschlich veränderte Lebensräume geknüpft ist, müssen Präventionsmaßnahmen im besonderen auch den Schutz und die Erhaltung der heimischen Ökosysteme und ihrer Arten umfassen.
Notwendigkeit regionaler Maßnahmen
Es ist vor allem auch notwendig, auf regionaler Ebene abgestimmte Maßnahmen im Umgang mit sowie auch hinsichtlich der Überwachung und Kontrolle des Ausbreitens von nicht-heimischen invasiven Arten zu setzen und die Akzeptanz notwendiger Maßnahmen zu erhöhen.
Die Europäische Kommission hat diese Notwendigkeit erkannt und in ihrer neuen EU-Biodiversitäts-Strategie 2020 ein spezielles Ziel zu Neobiota aufgenommen. Dieses bezieht sich unter anderem auf die Vorlage eines Rechtsinstruments zu gebietsfremden Arten, welches unter anderem Bestimmungen zu Einschleppungspfaden, Früherkennung/Abwehr und Eindämmung/Bewirtschaftung von Neobiota beinhalten soll.