Entwicklung des Programms LIFE

In den späten 1980er Jahren wuchs das öffentliche Bewusstsein für die Umwelt rapide. Themen wie die Tschernobyl-Katastrophe, das Waldsterben, das Ozonloch oder die globale Erwärmung haben die Forderungen nach strengeren Umweltschutzmaßnahmen gestärkt. Die Umweltpolitik auf internationaler Ebene wurde stark beschleunigt und neue länderübergreifende Institutionen wurden aufgebaut.

In der Europäischen Union (EU) hat sich der Umweltschutz auch stark aus dem Vogelschutz heraus entwickelt. Bereits 1979 wurde die EU-Vogelschutzrichtlinie verabschiedet, laut Birdlife International „eines der solidesten Gesetze zum Schutz von Vögeln weltweit“. Diese Richtlinie forderte unter anderem eine Finanzierung für den Erhalt von Vogelschutzgebieten. Dieser Ansatz der finanziellen Unterstützung für den Schutz von Lebensräumen wurde zur Kernidee des späteren LIFE-Programms.

1982 gelang es dem Europäischen Parlament dann erstmals ein kleines Budget für den Naturschutz zu beschließen, mit dem etwa ein Dutzend Projekte finanziert werden konnten. Diese Finanzierung wurde 1983 erneuert und unterstützte kleine Vorbereitungsprojekte. Diese Bestrebungen entwickelten sich in den Folgejahren weiter, wobei ihr Finanzierungsrahmen wuchs und auch die Aufgaben komplexer und langfristiger wurden. Immer wurde jedoch an der Grundidee festgehalten, den Schutz von Lebensräumen finanziell zu unterstützen.

Parallel zu diesen europäischen Bestrebungen entwickelten sich auch die Bemühungen um die globale Kooperation im Umweltschutz weiter. Besonders deutlich wurde dies im Zuge der Rio-Konferenz 1992, welche auch den Umweltschutz in der EU beflügelte. Noch im gleichen Jahr wurde ein einheitliches EU-Finanzierungsinstrument für die Umwelt beschlossen – LIFE war geboren.

Abriss der einzelnen Förderperioden

Die erste Förderperiode von 1992 bis 1995 hatte ein Budget von 400 Millionen Euro und finanzierte 731 Projekte aus den fünf Bereichen Förderung nachhaltiger Entwicklungen und der Qualität der Umwelt, Schutz der Lebensräume und der Natur, Verwaltungsstrukturen und Umweltdienste, Bildung, Ausbildung und Information und Maßnahmen in Ländern außerhalb der EU.

Official Journal of European Communities, L 206, Volume 35, 22 July 1992

LIFE II hatte ein Budget von rund 450 Millionen Euro und wurde in drei Kategorien unterteilt: LIFE Nature für Naturschutzmaßnahmen, LIFE Environment für Maßnahmen zur Umsetzung der Umweltpolitik und -gesetzgebung der EU, und LIFE Third-Countries, das sich mit Maßnahmen in Anrainerstaaten des Mittelmeers und der Ostsee befasste.

Verordnung (EG) Nr. 1404/96 zur Schaffung eines Finanzierungsinstruments für die Umwelt (LIFE) (→ EURLEX)

LIFE III wurde bis Ende 2006 verlängert und hatte ein Budget von 640 Millionen Euro; der inhaltliche Umfang des Programms von LIFE II wurde fortgesetzt und es wurden zusätzlich neue Begleitmaßnahmen eingeführt, um mehr multinationale Projekte sowie die Vernetzung zwischen Projekten zu fördern.

Verordnung (EG) Nr. 1655/2000 über das Finanzierungsinstrument für die Umwelt (LIFE) (→ EURLEX)

LIFE + lief insgesamt sieben Jahre mit einem erhöhten Budget von 2,14 Milliarden Euro. Es wurde in drei Kategorien unterteilt:

  • LIFE + Nature and Biodiversity, das das frühere LIFE Nature Programm fortsetzte und erweiterte;
  • LIFE + Environment Policy and Governance, die das frühere LIFE Environment fortsetzte und erweiterte
  • LIFE + Information and Communication, eine neue Komponente zur Ko-Finanzierung von Projekten für Kommunikation und Bewusstseinsbildung

Verordnung (EG) Nr. 614/2007 über das Finanzierungsinstrument für die Umwelt (LIFE+) – Erklärung der Kommission (→ EURLEX)

LIFE 2014‒2020 verfügte über ein Budget von 3,4 Milliarden Euro. Es war in zwei Unterprogramme unterteilt, eines für die Umwelt (75 % des gesamten Finanzrahmens) und eines für Klimaschutzmaßnahmen (25 % des Gesamtumfangs). Es gab auch eine neue Kategorie „gemeinsam finanzierte integrierte Projekte“.

Verordnung (EU) Nr. 1293/2013 zur Aufstellung des Programms für die Umwelt und Klimapolitik (LIFE) (→ EURLEX)

Die aktuelle Förderperiode LIFE 2021‒2027 verfügt über ein Budget von 5,43 Milliarden Euro. Es umfasst vier Unterprogramme:

  • Natur und biologische Vielfalt
  • Kreislaufwirtschaft und Lebensqualität
  • Abschwächung des Klimawandels und Klimawandelanpassung
  • Saubere Energiewende

Verordnung (EU) 2021/783 zur Einrichtung des Programms für die Umwelt und Klimapolitik (LIFE) (→ EURLEX)