Schiffsführung auf See Internationale Zertifikate für die Führung von Jachten
Zur selbstständigen Führung von Motor- oder Segeljachten auf See können auf Basis von Befähigungsausweisen, die bei anerkannten privaten Prüfungsorganisationen erworben wurden, Internationale Zertifikate ausgestellt werden. Diese sind von der Republik Österreich amtlich anerkannt und werden von den Küstenstaaten in der Regel akzeptiert.
Inhaltsverzeichnis
Da Österreich über keine Küstengewässer verfügt, ist der Erwerb staatlich anerkannter österreichischer Befähigungsausweise für die selbstständige Führung von Jachten auf See nicht verpflichtend. Dies bedeutet allerdings nicht, dass in Hoheitsgewässern anderer Staaten das Führen von Jachten ohne Befähigungsausweis gestattet wäre. Da es kein internationales Abkommen zu Befähigungsausweisen für die Sport- und Vergnügungsschifffahrt auf See gibt, sind jedenfalls die Vorschriften der Küstenstaaten zu beachten. Neben den von diesen ausgestellten Befähigungsausweisen werden in der Regel die vom Heimatstaat ausgestellten oder anerkannten ebenfalls anerkannt; Ausnahmen sind derzeit nicht bekannt.
Weitere Auskünfte über die Rechtsordnung einzelner Küstenstaaten können deren Vertretungen erteilen. Die Kontaktdaten veröffentlicht das → Bundesministerium für Europa, Integration und Äußeres.
Weg zum Internationalen Zertifikat über anerkannte private Prüfungsorganisationen
Zur selbstständigen Führung von Motor- oder Segeljachten auf See können österreichischen Staatsbürgerinnen und Staatsbürgern, anderen Personen mit Hauptwohnsitz im Inland, auf der Grundlage von Befähigungsausweisen, die bei privaten, geeigneten Prüfungsorganisationen erworben wurden, Internationale Zertifikate für die Führung von Jachten ausgestellt werden, die von der Republik Österreich amtlich anerkannt sind.
Auf der Grundlage von Befähigungsausweisen, die nach der Rechtsordnung eines anderen Staats von diesem oder einer von diesem dazu ermächtigten Person ausgestellt wurden, werden in Österreich keine Internationalen Zertifikate für die Führung von Jachten ausgestellt.
Eine Prüfungsorganisation ist geeignet, wenn mit Bescheid der Bundesministerin bzw. des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie festgestellt wurde, dass die im privaten Rechtsverhältnis ausgestellten Befähigungsausweise für die selbstständige Führung von Jachten auf See als Grundlage zur Ausstellung von Internationalen Zertifikaten für die Führung von Jachten gemäß den Empfehlungen der Europäischen Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen (UNECE) im Umfang der Resolution Nr. 40 vom 16. Oktober 1998 geeignet sind.
Auf geeigneten – privaten – Befähigungsausweisen findet sich ein Vermerk mit folgendem Mindestinhalt: „Die JachtVO wurde eingehalten.“
Ausgebende Stellen
Ausgestellt werden internationale Zertifikate durch
via donau – Österreichische Wasserstraßen-Gesellschaft
Donau-City-Straße 1, 1220 Wien
Telefon: +43 504 321 1634
E-Mail: ic@viadonau.org
viadonau.org
Austrian Offshore Yacht Club (Oesterreichischer Hochsee Yachtclub (OSYC))
ZVR-Zahl 609314026
Wienerbergstrasse 16-20/14/2, 1120 Wien
E-Mail: info@osyc.at
Telefon: +43 699 18424520, +43 664 8257120
osyc.at
Erforderliche Dokumente
- Bei einer der unten genannten Prüfungsorganisationen im privaten Rechtsverhältnis erworbene Befähigungsausweise, die mit einem Vermerk mit dem Mindestinhalt versehen sind, dass die JachtPrO eingehalten wurde (bzw. die genehmigte Prüfungsordnung, wenn der Ausweis vor dem 26. Juni 2015 ausgestellt wurde);
- Nachweis über die Ausbildung für die Leistung Erster Hilfe – erbracht durch:
- Kapitänspatent für Binnengewässer;
- Schiffsführerpatent – 20 m oder Schiffsführerpatent – 20 m – Seen und Flüsse;
- Inländische, zu Recht bestehende Lenkberechtigung für Kraftfahrzeuge der Klasse D oder dieser gemäß Führerscheingesetz (→ RIS) gleichgestellte Lenkberechtigung (von einer zuständigen Behörde eines EWR-Staates erteilte Lenkberechtigung);
- Entsprechende Bescheinigung einer der gemäß § 3 Absatz 3 Führerscheingesetz (§ 6 Absatz 2 Führerscheingesetz-Durchführungsverordnung, → RIS) benannten Institutionen.
Kosten
Pauschalbetrag 118,30 Euro seit 1. Jänner 2020.
Weitere Informationen
Hinweis
In der folgenden Auflistungen finden Sie Prüfungsorganisationen, deren private Befähigungsausweise zur Erlangung von Internationalen Zertifikaten für die Führung von Jachten geeignet sind:
Prüfungsorganisationen
ZVR-Zahl 609314026
Wienerbergstrasse 16-20/14/2, 1120 Wien
Telefon: +43 699 18424520, +43 664 8257120
E-Mail: info@osyc.at
osyc.at
ehemals „Motorboot-Sportverband für Österreich MSVÖ“
ZVR-Zahl 982340366
Forchheimergasse 34/118, 1230 Wien
Telefon: +43 1 609 44 40, Fax: +43 1 609 44 404
E-Mail: msvoe@msvoe.at
msvoe.at
ZVR-Zahl 1320470936
Karl-Spies-Straße 1/3, 2525 Günselsdorf
Telefon: +43 664 5356933
E-Mail: office@noepvs.at
noepvs.at
englische Kurzform: ABA – Austrian Boating Association
ZVR-Zahl 980978614
Kainachgasse 19/5/9, 1210 Wien
Büro: St.-Peter-Hauptstraße 117, 8042 Graz
Telefon: +43 316 207 222, Fax: +43 316 207 222 22
E-Mail: pruefung@hochseeverband.at
hochseeverband.at
ZVR-Zahl 375279448
Seegelände 10, 7100 Neusiedl am See
Telefon: +43 2167 40 243-0, Fax: +43 2167 40 375
E-Mail: office@segelverband.at
segelverband.at
ZVR-Zahl 272896467
Murstraße 7, 8600 Bruck an der Mur
Telefon: +43 664 355 2802
E-Mail: office@pruefungsverband.at
pruefungsverband.at
ZVR-Zahl 770963110
Hofherr-Schrantzgasse 4/37b, 1210 Wien
Telefon: +43 699 19 80 22 08
E-Mail: office@sailaustria.at
sailaustria.at
ZVR-Zahl 410096276
Villenstraße 11, 8052 Graz
Telefon: +43 664 151 22 26
E-Mail: info@sfv-sued.at
sfv-sued.at
ZVR-Zahl 1342775022
Unterfeistritz 19, 8183 Floing
Telefon: +43 664 21 21 490
E-Mail: info@segelverein-galeb.at
galeb-yachtcharter.at
ZVR-Zahl 038160210
Florian-Berndl-Gasse 34, 1220 Wien
Telefon: +43 676 33 51 853
E-Mail: office@wsvo.org
wsvo.org
ZVR-Zahl 553626740
Gartengasse 6, 2560 Berndorf
Telefon: +43 676 93 80 777
E-Mail: yachtsportverband@icloud.com
yachtsportverband.at
UNECE-Resolution Nr. 40
Neben Österreich haben folgende Staaten die Resolution Nr. 40 der Wirtschaftskommission für Europa der Vereinten Nationen (UNECE) anerkannt: Belgien, Bulgarien, Deutschland, Finnland, Irland, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Niederlande, Norwegen, Polen, Rumänien, Schweiz, Serbien, Slowakei, Südafrika, Tschechische Republik, Ungarn, Ukraine, Vereinigtes Königreich und Nordirland, Weißrussland.