Schmiermittelverordnung

Die Verordnung über das Verbot bestimmter Schmiermittelzusätze und die Verwendung von Kettensägenölen, BGBl. Nr. 647/1990 ist mit 1. Jänner 1991 in Kraft getreten.

Mit der Verordnung über das Verbot bestimmter Schmiermittelzusätze und Verwendung von Kettensägenölen erfolgt eine Schadstoffentfrachtung von Schmiermitteln und Motorölen durch das Verbot von PCB-, PCT-, Cd-, Hg-, As- und halogenhaltigen Zusätzen. Darüber hinaus wird die Zusammensetzung, die biologische Abbaubarkeit und die Toxizität von Kettensägenölen geregelt.

Schmiermittelverordnung (RIS)