Allgemeine Bestätigung für Abfallverbringer: Einhaltung von EU-Recht durch Österreich Diese Erklärung ist zur Hilfestellung für Verbringer von Abfällen oder Transporteure aus Italien vorgesehen um diese im Anlassfall kontrollierenden italienischen Behörden vorlegen zu können.
Auf Grund der geltenden italienischen Rechtslage sind Verbringer von Abfällen aus Italien angehalten, nachzuweisen, dass Abfälle im Einfuhrstaat entsprechend dem geltenden EU-Recht behandelt werden. Das Bundesministerium für Klimaschutz, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (BMK) stellt daher diese Erklärung (PDF, 27 KB) zur Verfügung.