Bestätigung der Einhaltung sämtlicher EU-Vorgaben

Diese Erklärung ist zur Hilfestellung für Verbringer von Abfällen oder Transporteure aus Italien vorgesehen, um diese im Anlassfall kontrollierenden italienischen Behörden vorlegen zu können. Auf Grund der geltenden italienischen Rechtslage sind Verbringer von Abfällen aus Italien angehalten nachzuweisen, dass Abfälle im Einfuhrstaat entsprechend dem geltenden EU-Recht behandelt werden. Das BMK stellt daher diese Erklärung (PDF, 27 KB) zur Verfügung.