Landesprüfstellen

Für einzelne Fahrzeuge oder für Fahrzeuge, für die kein Typenschein ausgestellt werden kann, kann ein Antrag auf Einzelgenehmigung gestellt werden.

Der Antrag auf Einzelgenehmigung ist in dem Bundesland zu stellen, in dem der Besitzer/die Besitzerin des Fahrzeuges seinen Wohnsitz oder Sitz hat.

Nähere Auskünfte bekommen Sie bei der zuständigen Landesprüfstelle: