Erlässe

Maßnahmen des vorbeugenden Brandschutzes bei Seilbahnen

Durch den Erlass werden Maßnahmen des vorbeugenden Brandschutzes bei Seilbahnen angeordnet.

Funkübertragungsanlagen; Arbeitnehmerschutzbestimmungen

Im Zusammenhang mit der Errichtung von Mobiltelefonfunkstationen auf oder in unmittelbarer Nähe von Stützen oder Stationsgebäuden von Seilbahnanlagen wird seitens des Verkehrs-Arbeitsinspektorats ausdrücklich auf eine Reihe von Bestimmungen hingewiesen.

Hauptuntersuchung

Hauptuntersuchungen sind von den Seilbahnunternehmen entsprechend den Bestimmungen der Betriebsvorschrift jährlich durchzuführen. Der Seilbahnbehörde muss die ordnungsgemäße Durchführung der Hauptuntersuchung sowie eine Bestätigung über den betriebssicheren und ordnungsgemäßen Zustand gemeldet werden.

Lawinenschutz im Bereich von Seilbahnen

Mit diesem Erlass vom 12. September 2011 soll der Lawinenschutz im Bereich von Seilbahnen und Schlepplifte maximiert werden. Sie legt die Grundsätze für deren Sicherheit beziehungsweise Sicherung vor Lawinengefahren fest.

Leuchtschilderlass (LED-Erlass)

In den vergangen Jahren ereigneten sich schwere Fahrgastunfälle auf Sesselbahnen und Sesselliften, weil der Schließbügel zu früh geöffnet wurde. Untersuchungen haben gezeigt, dass ein Großteil der Seilbahnbenutzerinnen und -benutzer den Schließbügel bereits geraume Zeit vor dem Hinweisschild „Bügel öffnen“ aufmachen.

Das Bundesministerium hat daher zur Erhöhung der Sicherheit den Zeitpunkt für die Bügelöffnung in einen sicheren Bereich verlagert und zu einer besseren Kennzeichnung der sicheren Ausstiegsstelle die Umsetzung eines Maßnahmenpaketes angeordnet. Dieses Paket wurde vom Ludwig Boltzmann Institut für Verkehrssystemanalyse, interdisziplinäre Unfallforschung und Unfallrekonstruktion empfohlen.

Der Leuchtschildeerlass (LED-Erlass) vom 28. Dezember 2007 muss für sämtliche Sessellifte und Sesselbahnen spätestens vor der Wintersaison 2008/09 umgesetzt sein.

Personalerlass 2014

Jedes Seilbahnunternehmen ist verpflichtet, die Seilbahn unter Berücksichtigung von Sicherheit und Ordnung des Betriebes zu betreiben. Es ist sicherzustellen, dass der Betriebsleiter, seine Stellvertreter und das Betriebspersonal zuverlässig und geeignet sind.

Dieser Erlass regelt das Anforderungsprofil für Betriebsbedienstete bei Seilbahnen.