FTI Politik

Forschung, Technologie und Innovation (FTI) tragen entscheidend zu Wirtschaftswachstum und Wettbewerbsfähigkeit bei. Moderne Ansätze der FTI-Politik verbinden die verschiedenen Ebenen und Akteure des Wissenschafts- und Innovationssystems in einer umfassenden, ganzheitlichen Interventionslogik. Zunehmend sind auch gesellschaftliche Herausforderungen Gegenstand FTI-politischer Ziele und Maßnahmen.

Das BMK setzt in seinem Zuständigkeitsbereich eine transformative Innovationspolitik um, die sich an den übergeordneten Zielen Klimaneutralität, Wettbewerbsfähigkeit und technologische Souveränität sowie Resilienz und Wohlergehen orientiert. Sie bringt ökologische mit wirtschaftlichen und gesamtgesellschaftlichen Interessen möglichst in Einklang. Das BMK fokussiert dabei auf folgende ausgewählte FTI-Themen:

Innerhalb dieser Themen entwickelt das BMK Maßnahmen, die durch einen gezielten FTI-Instrumentenmix (z.B. unterschiedliche Förderungsinstrumente, Aktivitäten zur Wissensverbreitung, Maßnahmen zur Umsetzung von Forschungsergebnissen in Produkte und Dienstleistungen) möglichst wirkungsorientiert umgesetzt werden. 

Von großer Bedeutung für eine transformative Innovationspolitik ist die Verknüpfung der FTI-Agenden der EU mit jenen auf österreichischer Ebene. Dies umfasst das Forschungsrahmenprogramm Horizon Europe, die FTI-Partnerschaften und Missionen der EU, die Aktivitäten zum Europäischen Forschungsraum (ERA) und die Zuständigkeit für Important Projects of Common European Interest (IPCEI) im Wirkungsbereich des BMK. 

Zugleich gestaltet das BMK den gesetzlichen Rahmen und stellt Budgets sicher. Laufendes Monitoring und regelmäßige externe Evaluierungen der umgesetzten Maßnahmen sind wesentlich, um das gesamte Potenzial des transformativen FTI-Politikansatzes zu entfalten. 

Gesetzlicher Rahmen und Budgets

Das Forschungsfinanzierungsgesetz (FoFinaG), die FTI-Strategie 2030, die FTI-Pakte, die Finanzierungs- und Leistungsvereinbarungen sowie das EU-Beihilferecht und die Richtlinien für FFG und AWS bilden den wichtigsten Rahmen für die Maßnahmen in den FTI-Themen. Für die Umsetzung stehen im Durchschnitt rund 750 Millionen Euro pro Jahr zur Verfügung.

Forschungsfinanzierungsgesetz als wesentliche gesetzliche Grundlage

Mit dem Beschluss des Forschungsfinanzierungsgesetzes (FoFinaG) im Jahr 2020 wurde die Forschungsfinanzierung des Bundes auf eine eigene Rechtsgrundlage gestellt und damit die finanzielle Planbarkeit im österreichischen Innovationssystem wesentlich verbessert. Auf Basis des FoFinaG beschließt die Bundesregierung jeweils dreijährige FTI-Pakte (z.B. 2024-2026), mit denen auch die FTI-Budgets der Sektion Innovation und Technologie des BMK (ebenso die FTI-Budgets des BMAW und des BMBWF) für diesen Zeitraum festgelegt werden. Die FTI-Pakte operationalisieren die FTI-Strategie 2030 der österreichischen Bundesregierung. Zusätzlich nutzt das BMK auch die Mittel des Fonds Zukunft Österreich (FZÖ).

Jeweils dreijährige Leistungsvereinbarungen mit AIT/SAL sowie Finanzierungsvereinbarungen mit AWS/FFG:

Aufbauend auf den jeweiligen FTI-Pakt schließt das BMK dreijährige (derzeit 2024-2026) Leistungsvereinbarungen mit dem Austrian Institute of Technology (AIT) und den Silicon Austria Labs (SAL) sowie Finanzierungsvereinbarungen mit der Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft (FFG) und dem Austria Wirtschaftsservice (AWS) ab.Die Budgets aus den FTI Pakten werden gezielt für die Umsetzung der konkreten Ziele in den FTI-Themen genutzt. Darüber hinaus finanziert das BMK auch internationale Organisationen wie die European Space Agency (ESA) und auch Forschungseinrichtungen auf regionaler Ebene.

Übergreifende Koordination und Abstimmung:

Um die Ziele in den FTI-Themen zu erreichen, ist das Zusammenspiel der Leistungs- und Finanzierungsvereinbarungen mit jenen Instrumenten des BMK zentral, mit denen FTI-Ergebnisse umgesetzt und daraus neue Forschungsfragen entwickelt werden können. Dazu gehören etwa der Klima- und Energiefonds, die Umweltförderung, aber auch Daseinsvorsorge und Regulierung.