Ökodesign Die umweltgerechte Gestaltung von energieverbrauchsrelevanten Produkten

LED-Glühbirne
energiesparende Beleuchtung, Foto BMLRT / Paul Gruber

Die EU-Rahmenrichtlinie über die umweltgerechte Gestaltung energieverbrauchsrelevanter Produkte (Richtlinie 2009/125/EG, kurz: Ökodesign-Richtlinie) zielt darauf ab, verpflichtende Mindestanforderungen an die Energieeffizienz und ökologische Anforderungen an Produkte für den Haushalts-, Dienstleistungs- und Industriesektor festzulegen.

Die Hersteller oder Importeure müssen vor dem Inverkehrbringen dieser Produkte in die EU sicherstellen, dass diese den entsprechenden Vorschriften genügen. Produkte, die diese Anforderungen nicht erfüllen, dürfen in der EU nicht verkauft werden. Die dabei verfolgten Prinzipien beruhen auf den Grundsätzen und dem Instrumentarium der CE-Kennzeichnung. In Österreich wurde die Ökodesign(rahmen)richtlinie 2009/125/EG wurde durch BGBI. ll Nr. 187/2011 national umgesetzt.

Laut Ökodesign-Richtlinie  besteht „bei vielen energieverbrauchsrelevanten Produkten ein erhebliches Verbesserungspotenzial im Hinblick auf die Verringerung der Umweltauswirkungen und auf Energieeinsparungen durch bessere Gestaltung. Die Verbesserung der Energie- und Ressourceneffizienz von Produkten trägt zur Sicherheit der Energieversorgung und zur Verringerung der Nachfrage nach natürlichen Ressourcen bei“. Die Europäische Kommission verfolgt im Rahmen des neuen Aktionsplans für Kreislaufwirtschaft  zudem das Ziel, „Produkte für eine klimaneutrale, ressourceneffiziente und kreislauforientierte Wirtschaft geeignet zu machen‚ Abfälle zu verringern und sicherzustellen, dass die Nachhaltigkeitsleistung von Vorreitern schrittweise zur Norm wird“. Die Ökodesign – Richtlinie ist ein möglicher Anknüpfungspunkt für diese Zielsetzungen.

Geschirrspüler
Produktgruppe "Haushaltsgeschirrspüler", Foto BMLRT / Paul Gruber

Produktgruppen

Die Richtlinie umfasst aktuell bereits mehr als 40 Produktgruppen, unter anderem Beleuchtung, Heizgeräte, Warmwasserbereiter, Geschirrspüler, Waschmaschinen, Kühlgeräte etc. Eine vollständige Liste aller Produktgruppen finden Sie auf der Website der Europäischen Kommission.

Die Ökodesign-Richtlinie sieht Arbeitsprogramme vor, in denen die EU-Kommission darlegt, welche Produktgruppen behandelt werden. Seit des Ökodesign-Arbeitsprogramms 2016–2019 wird zusätzlich ermittelt, wie Ökodesign-Maßnahmen auch zu den Zielen der Kreislaufwirtschaft beitragen können. Aspekte zur Ressourceneffizienz werden schon systematisch einbezogen und Maßnahmen zur Reparierbarkeit und die Recyclingfähigkeit von Produkten eingeführt. Zudem werden Anforderungen an die Haltbarkeit (zum Beispiel von Beleuchtungsprodukten) und den Wasserverbrauch (von Geschirrspülern und Waschmaschinen) gestellt. Das Ökodesign-Arbeitsprogramm 2020–2024 sieht vor, weitere kreislaufwirtschaftliche Kriterien aufzunehmen. Das neue Arbeitsprogramm wird derzeit in einer Vorstudie unter Beteiligung von Stakeholdern erarbeitet (weitere Informationen zum Arbeitsprogramm 2020–2024).

Wann fällt ein Produkt unter den Geltungsbereich der Richtlinie?

Damit ein Produkt oder eine Produktgruppe unter den Geltungsbereich der Ökodesign-Richtlinie fällt, müssen bestimmte Kriterien erfüllt werden.

  • Der Gebrauch der Produkte muss zum allgemeinen Energieverbrauch beitragen.
  • Das Verkaufs- und Handelsvolumen der Produktgruppe auf dem Binnenmarkt muss erheblich sein (Richtwert: 200.000 Stück/Jahr).
  • Die Produkte müssen erhebliche Auswirkungen auf die Umwelt haben.
  • Für die Umweltverträglichkeit muss ein deutliches Verbesserungspotenzial bestehen.
  • Verkehrsmittel sind generell von der Richtlinie nicht erfasst.

Welchen Beitrag leistet die Richtlinie zu den Klima- und Energiezielen?

Die Verbesserung der Energieeffizienz von Produkten stellt generell eines der zentralen Instrumente zur Erreichung der Klima- und Energieziele der EU dar. Nach Schätzung der Europäischen Kommission wird die Ökodesign- und Energiekennzeichnungspolitik zirka zur Hälfte der Energieeffizienzziele für 2020 beitragen (Ökodesign-Arbeitsprogramm 2016–2019). Die Maßnahmen innerhalb dieses Rahmens bringen jährliche Energieeinsparungen von 150 Millionen Tonnen Rohöleinheiten, (circa der jährliche Primärenergieverbrauch von Italien). Effizientere Produkte können außerdem zur Reduzierung der Treibhausgase beitragen und erhebliche finanzielle Einsparungen für Unternehmen und Haushalte ermöglichen. Für Haushalte ergibt das jährliche Einsparungen der Energiekosten von 285 Euro pro Haushalt (Energielabel und Ökodesign).

Verordnungen

Die Ökodesign-Richtlinie gibt den Rahmen vor, nach dem sich die Hersteller und Importeure richten müssen. Aus der Richtlinie bzw. aus der nationalen Umsetzung ergeben sich erst dann unmittelbare Verpflichtungen, wenn für die Produktkategorien entweder Verordnungen der Europäischen Kommission (sogenannte Durchführungsmaßnahmen) erlassen werden oder die Industrie sich auf eine freiwillige Vereinbarung (Selbstregulierung) einigt. Die europäischen Durchführungsmaßnahmen legen Ökodesign-Anforderungen fest, die für die unterschiedlichen Produktgruppen gelten und direkt in den Mitgliedsstaaten wirksam sind.

Selbstregulierungs-Initiativen der Industrie (SRI) sind neben Durchführungsmaßnahmen ein weiteres Instrument zur Umsetzung der Rahmenrichtlinie. Maßnahmen zur Selbstregulierung (zum Beispiel freiwillige Vereinbarungen) bilden eine Alternative zu Rechtsvorschriften und sollen, sofern sie kostengünstiger und schneller die politischen Ziele erreichen, den Vorrang gegebenen werden. Sind bestimmte Kriterien erfüllt, so werden diese freiwilligen Vereinbarungen von der Kommission förmlich anerkannt. Aktuell gibt es über 40 Ökodesign-Verordnungen und 3 freiwillige Vereinbarungen (Auflistung).

Weiterführende Informationen

Kontakt

Bundesministerium für Klima, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie
Abteilung VI/7 Innovative Klima- und Energie-Technologien und Bioökonomie
E-Mail: vi-7@bmk.gv.at