EED-Fortschrittsbericht 2018 laut Artikel 24 (1) Energieeffizienzrichtlinie 2012/27/EU
Mit dem Fortschrittsbericht 2018 kommt die Republik Österreich der jährlichen Berichtspflicht gemäß Artikel 24 (1) der Energieeffizienz-Richtlinie 2012/27/EU Energy Efficiency Directive (EED) nach, gemäß der die Mitgliedstaaten über die erreichten Fortschritte bei der Erfüllung der nationalen Energieeffizienzziele zu berichten haben.
![EED-Fortschrittsbericht 2018](/dam/jcr:9c8ff398-53bb-413e-8588-7a3fb7d28fbd/Fortschrittsbericht_EED_2018_cover.jpg)
Gemäß dieser Richtlinie haben die Mitgliedstaaten über die erreichten Fortschritte bei der Erfüllung der nationalen Energieeffizienzziele zu berichten. Anhang XIV Teil 1 der EED legt folgende Mindestinformationen fest, die der Bericht zu enthalten hat:
- Kennzahlen und Indikatoren (dazu wurden die Mitgliedstaaten von der Europäischen Kommission gebeten, das am 12. Februar 2018 übersandte Template zu befüllen, siehe Anhang)
- Begründungen, falls der Energieverbrauch in einem Sektor stabil oder ansteigend ist
- die wichtigsten im Vorjahr getroffenen legislativen und sonstigen Maßnahmen
- Energieeinsparungen in öffentlichen Gebäuden gemäß Artikel 5 Absatz 6
- Energieeinsparungen gemäß Artikel 7 Absatz 1 (Energieverpflichtungssystem) und Absatz 9 (alternative Maßnahmen).
Der vorliegende Bericht enthält einen kurzen Überblick über die Energieeffizienzentwicklung in Österreich, die in Anhang XIV Teil 1 geforderten Inhalte und das befüllte Template.