EED-Fortschrittsbericht 2018 laut Artikel 24 (1) Energieeffizienzrichtlinie 2012/27/EU
Mit dem Fortschrittsbericht 2018 kommt die Republik Österreich der jährlichen Berichtspflicht gemäß Artikel 24 (1) der Energieeffizienz-Richtlinie 2012/27/EU Energy Efficiency Directive (EED) nach, gemäß der die Mitgliedstaaten über die erreichten Fortschritte bei der Erfüllung der nationalen Energieeffizienzziele zu berichten haben.
Gemäß dieser Richtlinie haben die Mitgliedstaaten über die erreichten Fortschritte bei der Erfüllung der nationalen Energieeffizienzziele zu berichten. Anhang XIV Teil 1 der EED legt folgende Mindestinformationen fest, die der Bericht zu enthalten hat:
- Kennzahlen und Indikatoren (dazu wurden die Mitgliedstaaten von der Europäischen Kommission gebeten, das am 12. Februar 2018 übersandte Template zu befüllen, siehe Anhang)
- Begründungen, falls der Energieverbrauch in einem Sektor stabil oder ansteigend ist
- die wichtigsten im Vorjahr getroffenen legislativen und sonstigen Maßnahmen
- Energieeinsparungen in öffentlichen Gebäuden gemäß Artikel 5 Absatz 6
- Energieeinsparungen gemäß Artikel 7 Absatz 1 (Energieverpflichtungssystem) und Absatz 9 (alternative Maßnahmen).
Der vorliegende Bericht enthält einen kurzen Überblick über die Energieeffizienzentwicklung in Österreich, die in Anhang XIV Teil 1 geforderten Inhalte und das befüllte Template.