Hauptziel der Richtlinie ist die Abkehr von der Nutzung fossiler Kraftstoffe im Verkehrsbereich. Mitgliedsstaaten müssen auf allen Verwaltungsebenen ordnungspolitische und andere Anreize und Maßnahmen zur Erreichung dieses Ziels in Nationalen Strategierahmen bis November 2016 festlegen.
Im Frühjahr 2017 wurden eine Reihe von sichtbaren Maßnahmen umgesetzt, die die Alltagstauglichkeit der Elektromobilität verbessern und neue Anreize ermöglichen.
Für diese Elektrofahrzeuge gelten die Geschwindigkeitsbeschränkungen gemäß Immissionsschutzgesetzes‑Luft nicht, da sie weniger Luftschadstoffe emittieren als herkömmliche Kraftfahrzeuge mit Diesel oder Benzinmotoren.
In Erfüllung der Umsetzungsverpflichtung Österreichs der Richtlinie 2014/94/EU über den Aufbau der Infrastruktur für alternative Kraftstoffe wurde dieser Strategierahmen "Saubere Energie im Verkehr" auf breiter Basis erstellt.