Einstufung von Kunststoffabfällen bei grenzüberschreitender Verbringung
Seit 1. Januar 2021 gelten gemäß der delegierten Verordnung (EU) 2020/2174 neue Einträge für Kunststoffabfälle in den Anhängen III, IIIA, IV und V der EG-VerbringungsV. Diese Änderungen wurden eingeführt, um die Kontrolle der grenzüberschreitenden Verbringung von Kunststoffabfällen zu verstärken und deren umweltverträgliche Verwertung zu gewährleisten.